Eine ausgestellte E-Rechnung kannst du nicht einfach löschen oder verändern. Das wäre ein Verstoß gegen die GoBD. Die korrekte Methode ist eine Stornorechnung (auch: Gutschrift). Hier erklärt wie es geht.
Warum kann ich eine E-Rechnung nicht einfach ändern?
Einmal ausgestellte und versandte Rechnungen sind Buchhaltungsbelege. Die GoBD verlangen, dass diese unverändert aufbewahrt werden. Nachträgliche Änderungen sind verboten. Wenn du einen Fehler auf einer Rechnung entdeckst oder ein Auftrag storniert wird, musst du eine neue Rechnung ausstellen, die die alte aufhebt.
Was ist eine Stornorechnung?
Eine Stornorechnung (rechtlich: eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne, nicht zu verwechseln mit einer Gutschrift im Sinne von Bonus) ist eine Rechnung mit negativen Beträgen. Sie hebt die ursprüngliche Rechnung vollständig auf. Nach der Stornierung können beide Parteien die Buchung rückgängig machen.
Wie erstelle ich eine Stornorechnung als E-Rechnung?
Moderne Buchhaltungssoftware bietet eine “Stornieren”- oder “Gutschrift”-Funktion direkt bei der jeweiligen Rechnung an:
- Öffne die originale Rechnung in deiner Software
- Klicke auf “Stornieren” oder “Gutschrift erstellen”
- Die Software erstellt automatisch eine neue Rechnung mit den gleichen Daten, aber negativen Beträgen
- Versende diese Stornorechnung an den Empfänger
Die Stornorechnung ist selbst eine vollwertige E-Rechnung im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format und muss die ursprüngliche Rechnungsnummer referenzieren.
Was wenn ich danach eine korrigierte Rechnung ausstellen will?
Nach der Stornorechnung kannst du eine neue, korrekte Rechnung mit einer neuen Rechnungsnummer ausstellen. Die neue Rechnung hat keinen Bezug zur alten -- sie ist eine eigenständige neue Rechnung.
Welche Felder braucht eine Stornorechnung?
Eine Stornorechnung als E-Rechnung braucht dieselben Pflichtfelder wie eine normale E-Rechnung. Zusätzlich sollte sie einen Verweis auf die stornierte Rechnungsnummer enthalten (im Feld “Preceding Invoice Reference” in XRechnung).
Software-Hilfe: sevdesk, Lexware Office und FastBill haben alle eine Stornofunktion eingebaut. Mehr zur E-Rechnung: Ratgeber. Archivierung: E-Rechnung archivieren.

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.
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