Compliance Check

Ist dein Unternehmen bereit für die e-Rechnungspflicht?

In 2 Minuten herausfinden, ob du vorbereitet bist und welche nächsten Schritte du gehen musst.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland kommt in Stufen: Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen e-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen Großunternehmen (>800k€ Umsatz) e-Rechnungen ausstellen. Ab 2028 müssen alle übrigen B2B-Unternehmen e-Rechnungen ausstellen — mit Ausnahme von Kleinunternehmern nach §19 UStG (§34a UStDV), die dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit sind. Dieser Check zeigt dir, wo dein Unternehmen steht.

Schritt 1 von 5

Wie ist dein Unternehmen organisiert?

Schritt 2 von 5

Wie hoch ist dein Jahresumsatz?

Schritt 3 von 5

Rechnest du an andere Unternehmen (B2B)?

Schritt 4 von 5

Nutzt du bereits Buchhaltungssoftware?

Schritt 5 von 5

Kannst du bereits e-Rechnungen empfangen?

Haeufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht? +
Die E-Rechnungspflicht gilt stufenweise: Seit Januar 2025 muessen alle Unternehmen e-Rechnungen empfangen koennen. Ab Januar 2027 muessen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz ueber 800.000 Euro auch e-Rechnungen ausstellen. Ab Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht fuer alle uebrigen B2B-Unternehmen in Deutschland.
Bin ich als Kleinunternehmer von der E-Rechnungspflicht betroffen? +
Als Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG (Jahresumsatz unter 22.000 Euro) bist du dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (Paragraf 34a UStDV). Du musst jedoch seit Januar 2025 e-Rechnungen empfangen koennen. Die Empfangspflicht gilt fuer alle Unternehmen ohne Ausnahme.
Was passiert, wenn ich keine e-Rechnungen ausstelle? +
Bei Nichterfuellung der E-Rechnungspflicht riskierst du den Verlust des Vorsteuerabzugs deiner Kunden und moegliche Buszgelder. Deine Rechnungen werden steuerrechtlich moeglicherweise als nicht korrekt eingestuft. Fuer Grossunternehmen (Umsatz ueber 800.000 Euro) gilt die Ausstellungspflicht bereits ab Januar 2027.
Welche Software brauche ich fuer die E-Rechnungspflicht? +
Du brauchst eine Buchhaltungssoftware, die XRechnung (UBL 2.1) oder ZUGFeRD (EN 16931) erstellen kann. sevdesk, FastBill und Lexware Office unterstuetzen alle beide Formate ab dem Einstiegspaket. Eine kostenlose Alternative ist unser XRechnung-Generator fuer einzelne Rechnungen.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD? +
XRechnung ist ein reines XML-Format ohne lesbares PDF -- es ist Pflicht fuer Rechnungen an Behoerden (B2G). ZUGFeRD ist ein Hybrid-Format: eine normale PDF mit eingebetteten XML-Daten. Beide Formate erfuellen die E-Rechnungspflicht fuer B2B-Transaktionen. ZUGFeRD ist benutzerfreundlicher, weil der Empfaenger das Dokument wie eine normale PDF oeffnen kann.
Muss ich als Freelancer e-Rechnungen ausstellen? +
Freelancer die an andere Unternehmen (B2B) abrechnen, sind von der E-Rechnungspflicht betroffen. Ab 2028 musst du e-Rechnungen ausstellen -- sofern du kein Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG bist und ausschliesslich B2C-Kunden hast. Empfangen kannst du bereits jetzt e-Rechnungen.
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