Compliance Check

Ist dein Unternehmen bereit für die e-Rechnungspflicht?

In 2 Minuten herausfinden, ob du vorbereitet bist und welche nächsten Schritte du gehen musst.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland kommt in Stufen: Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen e-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen Großunternehmen (>800k€ Umsatz) e-Rechnungen ausstellen. Ab 2028 müssen alle übrigen B2B-Unternehmen e-Rechnungen ausstellen -- mit Ausnahme von Kleinunternehmern nach §19 UStG (§34a UStDV), die dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit sind. Dieser Check zeigt dir, wo dein Unternehmen steht.

Schritt 1 von 5

Wie ist dein Unternehmen organisiert?

Schritt 2 von 5

Wie hoch ist dein Jahresumsatz?

Schritt 3 von 5

Rechnest du an andere Unternehmen (B2B)?

Schritt 4 von 5

Nutzt du bereits Buchhaltungssoftware?

Schritt 5 von 5

Kannst du bereits e-Rechnungen empfangen?

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht? +
Die E-Rechnungspflicht gilt stufenweise: Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen e-Rechnungen empfangen können. Ab Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro auch e-Rechnungen ausstellen. Ab Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle übrigen B2B-Unternehmen in Deutschland.
Bin ich als Kleinunternehmer von der E-Rechnungspflicht betroffen? +
Als Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG (Vorjahresumsatz bis 25.000 Euro) bist du dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (Paragraf 34a UStDV). Du musst jedoch seit Januar 2025 e-Rechnungen empfangen können. Die Empfangspflicht gilt für alle Unternehmen ohne Ausnahme.
Was passiert, wenn ich keine e-Rechnungen ausstelle? +
Bei Nichterfüllung der E-Rechnungspflicht riskierst du den Verlust des Vorsteuerabzugs deiner Kunden und mögliche Bußgelder. Deine Rechnungen werden steuerrechtlich möglicherweise als nicht korrekt eingestuft. Für Großunternehmen (Umsatz über 800.000 Euro) gilt die Ausstellungspflicht bereits ab Januar 2027.
Welche Software brauche ich für die E-Rechnungspflicht? +
Du brauchst eine Buchhaltungssoftware, die XRechnung (UBL 2.1) oder ZUGFeRD (EN 16931) erstellen kann. sevdesk, FastBill und Lexware Office unterstützen alle beide Formate ab dem Einstiegspaket. Eine kostenlose Alternative ist unser XRechnung-Generator für einzelne Rechnungen.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD? +
XRechnung ist ein reines XML-Format ohne lesbares PDF -- es ist Pflicht für Rechnungen an Behörden (B2G). ZUGFeRD ist ein Hybrid-Format: eine normale PDF mit eingebetteten XML-Daten. Beide Formate erfüllen die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen. ZUGFeRD ist benutzerfreundlicher, weil der Empfänger das Dokument wie eine normale PDF öffnen kann.
Muss ich als Freelancer e-Rechnungen ausstellen? +
Freelancer die an andere Unternehmen (B2B) abrechnen, sind von der E-Rechnungspflicht betroffen. Ab 2028 musst du e-Rechnungen ausstellen -- sofern du kein Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG bist und ausschließlich B2C-Kunden hast. Empfangen kannst du bereits jetzt e-Rechnungen.
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