⚠ e-Rechnungspflicht für alle Unternehmen: wird berechnet… bis 1. Januar 2028
FREELANCER & SELBSTSTÄNDIGE

e-Rechnungspflicht für Freelancer —
was gilt ab 2027?

Ab 2027 gilt die Pflicht für alle B2B-Rechnungen in Deutschland — auch für Freiberufler und Soloselbstständige. Wir erklären, was das konkret für dich bedeutet und welche Software am besten passt.

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⚡ Das Wichtigste in Kürze

Ja, auch Freelancer sind von der e-Rechnungspflicht betroffen — mit Ausnahme von Kleinunternehmern nach §19 UStG, die dauerhaft befreit sind. Ab 2025 musst du e-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 (bei über 800.000 € Umsatz) bzw. 2028 (alle übrigen B2B-Freelancer) musst du sie auch ausstellen. Eine Buchhaltungssoftware wie sevdesk erledigt das automatisch — Umstellung dauert ca. 30 Minuten.

Inhalt
  1. Bin ich als Freelancer betroffen?
  2. Fristen und Deadlines
  3. XRechnung oder ZUGFeRD?
  4. Welche Software eignet sich für Freelancer?
  5. Schritt-für-Schritt: erste e-Rechnung erstellen
  6. Pflichtangaben in der e-Rechnung
  7. Häufige Fragen

1. Bin ich als Freelancer von der e-Rechnungspflicht betroffen?

Ja — wenn du Rechnungen an andere Unternehmen oder Selbstständige in Deutschland stellst. Das trifft nahezu jeden Freiberufler: Grafiker, Texter, Programmierer, Berater, Übersetzer, Fotografen und alle anderen, die gewerbliche Auftraggeber haben.

Nicht betroffen bist du, wenn deine Rechnungen ausschließlich an Privatpersonen gehen — dann gilt die Pflicht nicht. Schreibst du jedoch auch nur eine Rechnung an ein Unternehmen, greift die Regelung.

✓ Die gute Nachricht

Als Freelancer hast du in der Regel nur eine Handvoll Kunden — die Umstellung ist einfacher als für große Unternehmen. Eine gute Software erledigt das automatisch, ohne technisches Wissen.

2. Fristen und Deadlines

Die Einführung erfolgt stufenweise. Für die meisten Freelancer ist 1. Januar 2028 die entscheidende Deadline:

Datum Was gilt Für wen
1. Jan 2025 e-Rechnungen empfangen können Alle Unternehmen
1. Jan 2027 e-Rechnungen ausstellen Pflicht Umsatz > €800.000
1. Jan 2028 ⭐ Vollständige Pflicht Alle B2B — auch Freelancer
Empfehlung: Fang 2026 an — nicht 2027. Die Umstellung kostet Zeit und deine Software muss eingespielt sein, bevor der Abgabetermin kommt.

3. XRechnung oder ZUGFeRD — was brauche ich als Freelancer?

Es gibt zwei anerkannte e-Rechnungsformate. Als Freelancer brauchst du in der Praxis meistens ZUGFeRD:

ZUGFeRD ⭐ Empfohlen

PDF + eingebettete XML-Daten. Du bekommst eine lesbare PDF — und dein Auftraggeber kann die Daten automatisch einlesen.

✓ Für B2B-Freelancer
✓ Menschenlesbar
✓ Von guter Software automatisch erstellt
XRechnung

Reines XML-Format ohne lesbare PDF. Pflicht bei Rechnungen an Behörden und öffentliche Auftraggeber.

✓ Für Behörden/B2G
✗ Nicht menschenlesbar
✓ Ebenfalls automatisch von Software erstellt

Die gute Nachricht: Eine gute Buchhaltungssoftware erstellt beide Formate automatisch auf Knopfdruck. Du musst nicht verstehen, wie XML funktioniert.

4. Welche Software eignet sich für Freelancer?

Wir haben die drei wichtigsten Programme verglichen — speziell aus der Perspektive von Freelancern und Soloselbstständigen:

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Von Anfang an für Freelancer und Soloselbstständige gebaut. Einfachste Benutzeroberfläche der drei, einfachste Bedienung. XRechnung und ZUGFeRD werden automatisch erstellt — ohne technisches Wissen.

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5. XRechnung als Freelancer erstellen — Schritt für Schritt

Mit einer guten Software dauert der Umstieg weniger als eine Stunde. Hier findest du eine vollständige Anleitung — von der Software-Wahl bis zum fertigen Versand.

Was du vor dem ersten Schritt brauchst:
  • Deine Steuernummer (vom Finanzamt) oder USt-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Die vollständige Adresse deines Auftraggebers (Firmenname, Straße, PLZ, Ort)
  • Bei Behörden als Kunden: die Leitweg-ID des Empfängers (bekommst du vom Auftraggeber)
  • IBAN für deine Bankverbindung
1
Software wählen und kostenloses Konto anlegen

Registriere dich bei FastBill (14 Tage gratis, keine Kreditkarte) oder sevdesk. Beide Anbieter unterstützen XRechnung und ZUGFeRD direkt. Gib deine Stammdaten ein: vollständiger Name oder Firmenname, Adresse, Steuernummer oder USt-ID.

💡 Tipp: FastBill ist für einfachere Freelancer-Setups oft die schnellere Wahl. sevdesk lohnt sich, wenn du später Buchhaltung und Banking integrieren willst.
2
Kundenstammdaten anlegen

Lege deinen ersten Kunden an. Pflichtfelder: Name / Firmenname, vollständige Adresse, USt-ID (wenn vorhanden). Bei öffentlichen Auftraggebern (Behörden, Ministerien, Kommunen) musst du zusätzlich die Leitweg-ID eintragen — ohne sie wird die Rechnung abgelehnt.

💡 Wo findest du die Leitweg-ID? Frag deinen Ansprechpartner beim Auftraggeber oder schau in deinen Vertrag. Sie hat oft das Format 991-1234-56.
3
e-Rechnungsformat in den Einstellungen aktivieren

Gehe in der Software zu Einstellungen → Rechnungen → Ausgabeformat. Wähle:
ZUGFeRD 2.4 für normale B2B-Kunden (PDF mit eingebetteten XML-Daten)
XRechnung (UBL) für Behörden und öffentliche Auftraggeber
Bei den meisten Software-Lösungen wird das Format automatisch angepasst, sobald du die Leitweg-ID beim Kunden hinterlegst.

4
Erste Rechnung erstellen

Erstelle deine Rechnung wie gewohnt: Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Menge, Stundensatz oder Pauschale, Steuersatz (19 % oder als Kleinunternehmer 0 % mit Hinweistext). Die Software generiert automatisch die korrekte XML-Datei im Hintergrund — du siehst weiterhin eine gewohnte Oberfläche.

💡 Pflichtfeld, das Freelancer oft vergessen: das Leistungsdatum (nicht das Rechnungsdatum). Das ist der Tag oder Zeitraum, in dem du die Arbeit erbracht hast.
5
Rechnung vor dem Versand validieren

Lade die fertige XML-Datei in unseren kostenlosen XRechnung-Validator. Er prüft innerhalb von Sekunden, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind und das Format dem deutschen Standard entspricht. Fehler werden klar angezeigt — mit Hinweis, was zu korrigieren ist.

💡 Dieser Schritt ist optional, aber empfohlen — besonders bei den ersten Rechnungen. Ein zurückgewiesenes Dokument bedeutet Verzögerung bei der Zahlung.
6
Rechnung versenden

Schicke die Rechnung per E-Mail als Anhang. Bei ZUGFeRD erhält der Empfänger eine normale PDF-Datei mit unsichtbar eingebetteten XML-Daten — er kann sie wie jede PDF öffnen und lesen. Bei reiner XRechnung (XML only) erhält er eine .xml-Datei, die er in seiner Software importiert.

💡 Archivierungspflicht nicht vergessen: Du musst die ausgestellte e-Rechnung 10 Jahre GoBD-konform aufbewahren. Alle empfohlenen Softwarelösungen erledigen das automatisch.
⚠ Die häufigsten Fehler beim ersten Mal:
  • Fehlende Leitweg-ID bei Behörden → Rechnung wird automatisch abgelehnt
  • Kein Leistungsdatum angegeben → Pflichtfeld nach EN 16931
  • Falsches Format: Normale PDF statt XML/ZUGFeRD → nicht gesetzeskonform ab 2027
  • Keine Archivierung der ausgestellten XML-Datei → GoBD-Verstoß

6. Pflichtangaben in der e-Rechnung für Freelancer

Eine e-Rechnung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Felder enthalten — fehlt auch nur eines, ist die Rechnung ungültig und kann vom Empfänger zurückgewiesen werden. Für Freelancer gilt:

Pflichtfeld Hinweis für Freelancer
Vollständiger Name / Firmenname Deinen bürgerlichen Namen oder Firmennamen
Rechnungsadresse des Ausstellers Deine vollständige Adresse (auch Homeoffice)
Name und Adresse des Empfängers Genau wie im Handelsregister oder Impressum
Steuernummer oder USt-ID Mindestens eine der beiden — beide wenn vorhanden
Rechnungsnummer (fortlaufend) Eindeutig und aufsteigend — z.B. RE-2026-0042
Rechnungsdatum Datum der Rechnungsausstellung
Leistungsdatum oder -zeitraum Wann wurde die Leistung erbracht?
Leistungsbeschreibung Was hast du konkret gemacht? Nicht zu vage
Nettobetrag pro Position Betrag ohne Umsatzsteuer
Steuersatz und Steuerbetrag 19% Regelsteuersatz oder 7% ermäßigt
Gesamtbetrag (brutto) Endbetrag inkl. Umsatzsteuer
Bankverbindung (empfohlen) IBAN + BIC — nicht gesetzlich Pflicht, aber üblich

Kleinunternehmer nach §19 UStG stellen keine Umsatzsteuer aus — dann entfällt Steuersatz und -betrag, dafür muss der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung erscheinen. → Alles für Kleinunternehmer

7. Häufige Fragen

Nein — Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (§34a UStDV). Du musst aber ab 2025 e-Rechnungen empfangen können. Du kannst freiwillig jederzeit zu e-Rechnungen wechseln. Mehr dazu: e-Rechnung für Kleinunternehmer →
Nein. Die e-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für B2B-Rechnungen (Unternehmen an Unternehmen). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen.
Eine normale PDF gilt ab 2027 (>800k€) bzw. ab 2028 (alle übrigen, außer Kleinunternehmern) nicht mehr als e-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Du kannst aber ZUGFeRD verwenden — das ist eine PDF mit eingebetteten XML-Daten und sieht für den Empfänger genauso aus wie eine normale PDF. Kleinunternehmer können weiterhin PDF-Rechnungen verschicken.
Excel-Rechnungen sind ab 2028 nicht mehr zulässig, da sie kein maschinenlesbares XML-Format produzieren. Eine einfache Software wie FastBill bietet eine 14-tägige kostenlose Testphase an und erstellt e-Rechnungen automatisch.
Die Leitweg-ID ist eine Pflichtangabe für Rechnungen an Behörden und öffentliche Auftraggeber (B2G) — nicht für normale B2B-Rechnungen. Rechnest du nur an private Unternehmen, brauchst du keine Leitweg-ID.
Nutze unseren kostenlosen XRechnung-Validator: Einfach die XML-Datei hochladen und in Sekunden sehen, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind. Keine Registrierung nötig.
🛠️
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Du weißt, welche Software du willst — aber die Einrichtung kostet Zeit. Wir konfigurieren alles für dich: XRechnung, ZUGFeRD, Stammdaten, Musterrechnung. Einmalig ab €249.

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