⚠ e-Rechnungspflicht für alle Unternehmen: wird berechnet… bis 1. Januar 2028
Anleitung 2026

E-Rechnung erstellen — so geht's

Du musst eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei erstellen? Diese Anleitung zeigt dir Schritt für Schritt, wie es geht — mit Software oder kostenlosem Generator.

Mit Software (empfohlen) Mit Generator (kostenlos)
⚡ Das Wichtigste in Kürze

Eine e-Rechnung erstellst du am einfachsten mit einer Buchhaltungssoftware wie sevdesk, Lexware Office oder FastBill. Du gibst deine Rechnungsdaten normal ein, die Software generiert automatisch das richtige Format (XRechnung oder ZUGFeRD). Alternativ kannst du unseren kostenlosen Generator nutzen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine e-Rechnung? (XRechnung vs. ZUGFeRD)
  2. Wer muss e-Rechnungen ausstellen?
  3. Methode 1: E-Rechnung mit Software erstellen
  4. Methode 2: E-Rechnung mit kostenlosem Generator
  5. Pflichtangaben in der e-Rechnung
  6. E-Rechnung validieren und prüfen
  7. Häufige Fragen

1. Was ist eine e-Rechnung?

Eine e-Rechnung ist keine einfache PDF-Datei — es ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Dokument. Das bedeutet: Die Rechnungsdaten stecken nicht nur als Text im Dokument, sondern in einem definierten Format (XML), das Buchhaltungssoftware automatisch einlesen kann.

Ab 2027 ist die e-Rechnung für alle deutschen B2B-Rechnungen Pflicht. Es gibt zwei anerkannte Formate:

XRechnung
  • Reines XML — kein lesbares PDF
  • Pflichtformat für öffentliche Auftraggeber (B2G)
  • Wird von allen modernen Programmen unterstützt
  • Einfacher aufgebaut
ZUGFeRD
  • PDF + eingebettetes XML in einer Datei
  • Flexibel für B2B-Rechnungen
  • Für Empfänger leicht lesbar (normales PDF)
  • Empfohlen für die meisten Freelancer
💡 Welches Format für dich?

Wenn du an Behörden und öffentliche Einrichtungen rechnest → XRechnung (Pflicht).
Wenn du an private Unternehmen rechnest → ZUGFeRD (empfohlen, weil menschenlesbar).
Gute Software erstellt beide Formate automatisch.

2. Wer muss e-Rechnungen ausstellen?

Datum Wer ist betroffen Was gilt
1. Jan 2025 Alle Unternehmen Empfang von e-Rechnungen Pflicht
1. Jan 2027 Umsatz > €800.000 Ausstellen von e-Rechnungen Pflicht
1. Jan 2028 Alle B2B-Unternehmen Volle e-Rechnungspflicht für alle

3. Methode 1: E-Rechnung mit Software erstellen (empfohlen)

Der einfachste Weg: Du nutzt Buchhaltungssoftware, die XRechnung und ZUGFeRD automatisch erzeugt. Du füllst die Rechnung wie gewohnt aus — die Software kümmert sich um das korrekte Format.

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4. Methode 2: E-Rechnung mit kostenlosem Generator (keine Software nötig)

Du möchtest eine Einzelrechnung erstellen, ohne eine monatliche Software zu abonnieren? Nutze unseren kostenlosen XRechnung-Generator: Daten eingeben, XML herunterladen — fertig. Alle Daten bleiben in deinem Browser (kein Server, kein Datenschutzproblem).

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5. Pflichtangaben in der e-Rechnung

Eine gültige e-Rechnung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Felder enthalten. Fehlt ein Pflichtfeld, ist die Rechnung ungültig und kann vom Empfänger zurückgewiesen werden.

Pflichtangabe Beispiel
Eindeutige Rechnungsnummer RE-2026-0042
Rechnungsdatum 07.03.2026
Leistungsdatum / -zeitraum 01.03.–31.03.2026
Name und Adresse des Ausstellers Max Mustermann, Musterstraße 1, 10115 Berlin
Name und Adresse des Empfängers Muster GmbH, Beispielweg 5, 80331 München
Steuernummer oder USt-IdNr. DE123456789
Leistungsbeschreibung Webentwicklung Projekt X
Nettobetrag €1.000,00
Steuersatz und Steuerbetrag 19% = €190,00
Gesamtbetrag (brutto) €1.190,00
Bankverbindung (IBAN) DE89 3704 0044 0532 0130 00
Zahlungsfrist Zahlbar bis 21.03.2026

6. E-Rechnung validieren und prüfen

Nachdem du deine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei erstellt hast, solltest du sie validieren — besonders beim ersten Mal. Unser kostenloser Validator prüft, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind und das Format dem offiziellen Standard entspricht.

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7. Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer e-Rechnungen ausstellen?
Nein — Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (§34a UStDV), auch wenn sie B2B-Rechnungen stellen. Du musst aber e-Rechnungen empfangen können (seit 1.1.2025). Wenn du ausschließlich an Privatpersonen (B2C) rechnest, bist du ebenfalls nicht betroffen.
Kann ich weiterhin PDF-Rechnungen verschicken?
Ab 2027 (bzw. 2028 für alle) nicht mehr im B2B-Bereich. Du musst zu XRechnung oder ZUGFeRD wechseln. Rechnungen an Privatpersonen können weiter als PDF verschickt werden.
Was kostet gute Buchhaltungssoftware für e-Rechnungen?
Zwischen €9,99/Monat (FastBill Starter) und ca. €30/Monat für einen vollständigen Funktionsumfang. Für die meisten Freelancer reicht ein Basisplan für €9–15/Monat völlig aus.
Ich rechne nur gelegentlich — brauche ich wirklich eine Software?
Für Einzelrechnungen kannst du unseren kostenlosen Generator nutzen. Bei regelmäßiger Rechnungsstellung lohnt sich eine Software aber schnell — sie spart Zeit und Fehler.
Ist eine ZUGFeRD-Rechnung eine 'echte' e-Rechnung?
Ja. ZUGFeRD (ab Profil EN16931) ist ein vollständig anerkanntes e-Rechnungsformat nach EU-Norm EN 16931 und erfüllt die deutschen gesetzlichen Anforderungen.
Weiterführende Artikel:
XRechnung Pflichtfelder 2027  ·  E-Rechnung per E-Mail versenden  ·  Leitweg-ID erklärt  ·  E-Rechnung archivieren (GoBD)

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