Handwerker-Guide 2027

E-Rechnung für Handwerker -- was gilt wirklich?

Elektriker, Maler, Dachdecker, Klempner: Die E-Rechnungspflicht trifft auch Handwerksbetriebe. Wir erklären, wer betroffen ist, ab wann die Pflicht gilt und welche Software den Umstieg am einfachsten macht.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

Handwerksbetriebe, die Rechnungen an andere Unternehmen stellen (B2B), müssen ab 2028 E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen. Bei öffentlichen Auftraggebern (Kommunen, Behörden) ist XRechnung bereits seit 2020 Pflicht. Empfangen können musst du E-Rechnungen schon seit Januar 2025. Für die Ausstellung reicht eine günstige Buchhaltungssoftware ab ca. 9 Euro im Monat.

Gilt die E-Rechnungspflicht für Handwerker?

Ja -- wenn du als Handwerker Rechnungen an andere Unternehmen stellst, bist du von der E-Rechnungspflicht betroffen. Das betrifft die meisten Handwerksbetriebe, da ihre Kunden häufig Unternehmen, Vermieter oder Hausverwaltungen sind.

Die Pflicht gilt für B2B-Rechnungen -- also Rechnungen zwischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen (z.B. Eigenheimbesitzer, Mieter) sind nicht betroffen und können weiterhin als PDF oder auf Papier gestellt werden.

AuftraggeberFormatAb wann?
Behörden, Kommunen (B2G)XRechnungSeit 2020 -- jetzt sofort Pflicht
Unternehmen, Vermieter (B2B)XRechnung oder ZUGFeRDAb 1. Januar 2028
Privatpersonen (B2C)Beliebig -- PDF, PapierKeine Pflicht

Was gilt für öffentliche Aufträge?

Wenn du als Handwerker für Kommunen, Kreisverwaltungen, Bundesbehörden oder städtische Betriebe arbeitest, ist XRechnung bereits seit November 2020 Pflicht. Das betrifft z.B.:

⚠ Wichtig für kommunale Auftragnehmer

Viele Kommunen akzeptieren seit 2020 nur noch XRechnung. Wenn du weiterhin PDF-Rechnungen schickst, kann deine Rechnung abgelehnt werden -- und du musst nachstellen. Überprüfe für laufende Aufträge mit öffentlichen Stellen, ob XRechnung bereits gefordert wird.

E-Rechnungspflicht 2025–2028 für Handwerker

DatumWas gilt?
Seit 1. Jan. 2025Du musst E-Rechnungen empfangen können -- auch von Lieferanten (Baustoffhandel, Großhändler)
1. Jan. 2027Betriebe mit über €800.000 Jahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen
1. Jan. 2028Alle Betriebe müssen E-Rechnungen für B2B-Kunden ausstellen -- unabhängig vom Umsatz

Welche Software passt für Handwerksbetriebe?

Für Handwerker gibt es zwei Hauptoptionen: spezialisierte Handwerkersoftware (teurer, mehr Funktionen) oder generelle Buchhaltungssoftware (günstiger, ausreichend für die E-Rechnungspflicht). Für die E-Rechnungs-Pflicht allein reicht Letzteres völlig aus.

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Programme wie Lexoffice Handwerk, DATEV Handwerk oder Streit V.1 bieten zusätzliche Funktionen: Aufmaß, Stunden-Abrechnung, Baustellen-Management. Sie kosten mehr (ab ca. 30 €/Monat), unterstützen aber ebenfalls XRechnung und ZUGFeRD. Für reine E-Rechnungs-Compliance brauchst du die Zusatzfunktionen nicht -- aber wenn du Aufträge verwalten willst, lohnt sich der Vergleich.

Schritt für Schritt: So stellst du als Handwerker auf E-Rechnung um

  1. Schritt 1 -- Auftraggeber prüfen: Hast du Verträge mit Kommunen oder Behörden? Dann brauchst du XRechnung jetzt sofort. Bei reinen B2B-Kunden hast du bis 2028 Zeit.
  2. Schritt 2 -- Software testen: Nutze die kostenlosen Testphasen von sevdesk (14 Tage), Lexware Office (30 Tage) oder FastBill (14 Tage). Alle drei generieren XRechnung und ZUGFeRD automatisch.
  3. Schritt 3 -- Kundendaten übertragen: Importiere deine wichtigsten Kundenadressen und Leistungspositionen. Das dauert bei einem kleinen Betrieb 30–60 Minuten.
  4. Schritt 4 -- Testrechnung stellen: Schicke dir selbst eine Testrechnung und prüfe sie mit unserem kostenlosen XRechnung-Validator auf Konformität.
  5. Schritt 5 -- Loslegen: Ab 2028 stellst du alle B2B-Rechnungen über die Software aus -- der Rest läuft automatisch.

Du willst die Einrichtung nicht selbst machen? Unser Einrichtungsservice übernimmt das für dich.

Häufige Fragen von Handwerkern

Muss ich als Handwerker E-Rechnungen für Privatpersonen ausstellen? +
Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B -- also Rechnungen zwischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen (Eigenheimbesitzer, Mieter) können weiterhin als PDF oder auf Papier gestellt werden.
Ich baue hauptsächlich für private Häuslebauer -- bin ich betroffen? +
Nur wenn du auch B2B-Aufträge hast (z.B. für Hausverwaltungen, Vermieter, Unternehmen). Für reine B2C-Betriebe gilt die Pflicht nicht. In der Praxis hat fast jeder Handwerksbetrieb aber auch gewerbliche Kunden.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD? +
XRechnung ist reines XML -- nur maschinenlesbar, kein menschenlesbares PDF. Wird für Behörden gefordert. ZUGFeRD ist ein normales PDF mit eingebettetem XML -- für Menschen lesbar und gleichzeitig maschinenlesbar. Für B2B-Kunden ist ZUGFeRD einfacher, da der Empfänger das Dokument wie ein normales PDF lesen kann.
Mein Steuerberater nutzt DATEV -- welche Software empfehlt sich? +
Lexware Office (früher Lexoffice) hat die stärkste DATEV-Integration und wird von vielen Steuerberatern bevorzugt. Alternativ: sevdesk bietet ebenfalls eine DATEV-Schnittstelle. Frage deinen Steuerberater, welches Format er bevorzugt.
Was kostet die Umstellung? +
Günstigste Option: sevdesk oder FastBill ab ca. 9–10 €/Monat mit vollem XRechnung/ZUGFeRD-Support. Die Einrichtung dauert 30–60 Minuten. Keine einmaligen Lizenzkosten, keine Installatino -- alles in der Cloud.
Muss ich meine alten PDF-Rechnungen konvertieren? +
Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungen, die du ab dem Stichtag (2027 oder 2028 je nach Umsatz) ausstellst. Alte PDF-Rechnungen müssen wie bisher 10 Jahre aufbewahrt, aber nicht umgestellt werden.
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