Handwerker-Guide 2027

E-Rechnung für Handwerker — was gilt wirklich?

Elektriker, Maler, Dachdecker, Klempner: Die E-Rechnungspflicht trifft auch Handwerksbetriebe. Wir erklären, wer betroffen ist, ab wann die Pflicht gilt und welche Software den Umstieg am einfachsten macht.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

Handwerksbetriebe, die Rechnungen an andere Unternehmen stellen (B2B), müssen ab 2028 E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen. Bei öffentlichen Auftraggebern (Kommunen, Behörden) ist XRechnung bereits seit 2020 Pflicht. Empfangen können musst du E-Rechnungen schon seit Januar 2025. Für die Ausstellung reicht eine günstige Buchhaltungssoftware ab ca. 9 Euro im Monat.

Gilt die E-Rechnungspflicht für Handwerker?

Ja — wenn du als Handwerker Rechnungen an andere Unternehmen stellst, bist du von der E-Rechnungspflicht betroffen. Das betrifft die meisten Handwerksbetriebe, da ihre Kunden häufig Unternehmen, Vermieter oder Hausverwaltungen sind.

Die Pflicht gilt für B2B-Rechnungen — also Rechnungen zwischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen (z.B. Eigenheimbesitzer, Mieter) sind nicht betroffen und können weiterhin als PDF oder auf Papier gestellt werden.

Auftraggeber Format Ab wann?
Behörden, Kommunen (B2G) XRechnung Seit 2020 — jetzt sofort Pflicht
Unternehmen, Vermieter (B2B) XRechnung oder ZUGFeRD Ab 1. Januar 2028
Privatpersonen (B2C) Beliebig — PDF, Papier Keine Pflicht

Was gilt für öffentliche Aufträge?

Wenn du als Handwerker für Kommunen, Kreisverwaltungen, Bundesbehörden oder städtische Betriebe arbeitest, ist XRechnung bereits seit November 2020 Pflicht. Das betrifft z.B.:

⚠ Wichtig für kommunale Auftragnehmer

Viele Kommunen akzeptieren seit 2020 nur noch XRechnung. Wenn du weiterhin PDF-Rechnungen schickst, kann deine Rechnung abgelehnt werden — und du musst nachstellen. Überprüfe für laufende Aufträge mit öffentlichen Stellen, ob XRechnung bereits gefordert wird.

E-Rechnungspflicht 2025–2028 für Handwerker

Datum Was gilt?
Seit 1. Jan. 2025 Du musst E-Rechnungen empfangen können — auch von Lieferanten (Baustoffhandel, Großhändler)
1. Jan. 2027 Betriebe mit über €800.000 Jahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen
1. Jan. 2028 Alle Betriebe müssen E-Rechnungen für B2B-Kunden ausstellen — unabhängig vom Umsatz

Welche Software passt für Handwerksbetriebe?

Für Handwerker gibt es zwei Hauptoptionen: spezialisierte Handwerkersoftware (teurer, mehr Funktionen) oder generelle Buchhaltungssoftware (günstiger, ausreichend für die E-Rechnungspflicht). Für die E-Rechnungs-Pflicht allein reicht Letzteres völlig aus.

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Programme wie Lexoffice Handwerk, DATEV Handwerk oder Streit V.1 bieten zusätzliche Funktionen: Aufmaß, Stunden-Abrechnung, Baustellen-Management. Sie kosten mehr (ab ca. 30 €/Monat), unterstützen aber ebenfalls XRechnung und ZUGFeRD. Für reine E-Rechnungs-Compliance brauchst du die Zusatzfunktionen nicht — aber wenn du Aufträge verwalten willst, lohnt sich der Vergleich.

Schritt für Schritt: So stellst du als Handwerker auf E-Rechnung um

  1. Schritt 1 — Auftraggeber prüfen: Hast du Verträge mit Kommunen oder Behörden? Dann brauchst du XRechnung jetzt sofort. Bei reinen B2B-Kunden hast du bis 2028 Zeit.
  2. Schritt 2 — Software testen: Nutze die kostenlosen Testphasen von sevdesk (14 Tage), Lexware Office (30 Tage) oder FastBill (14 Tage). Alle drei generieren XRechnung und ZUGFeRD automatisch.
  3. Schritt 3 — Kundendaten übertragen: Importiere deine wichtigsten Kundenadressen und Leistungspositionen. Das dauert bei einem kleinen Betrieb 30–60 Minuten.
  4. Schritt 4 — Testrechnung stellen: Schicke dir selbst eine Testrechnung und prüfe sie mit unserem kostenlosen XRechnung-Validator auf Konformität.
  5. Schritt 5 — Loslegen: Ab 2028 stellst du alle B2B-Rechnungen über die Software aus — der Rest läuft automatisch.

Du willst die Einrichtung nicht selbst machen? Unser Einrichtungsservice übernimmt das für dich.

Häufige Fragen von Handwerkern

Muss ich als Handwerker E-Rechnungen für Privatpersonen ausstellen? +
Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B — also Rechnungen zwischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen (Eigenheimbesitzer, Mieter) können weiterhin als PDF oder auf Papier gestellt werden.
Ich baue hauptsächlich für private Häuslebauer — bin ich betroffen? +
Nur wenn du auch B2B-Aufträge hast (z.B. für Hausverwaltungen, Vermieter, Unternehmen). Für reine B2C-Betriebe gilt die Pflicht nicht. In der Praxis hat fast jeder Handwerksbetrieb aber auch gewerbliche Kunden.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD? +
XRechnung ist reines XML — nur maschinenlesbar, kein menschenlesbares PDF. Wird für Behörden gefordert. ZUGFeRD ist ein normales PDF mit eingebettetem XML — für Menschen lesbar und gleichzeitig maschinenlesbar. Für B2B-Kunden ist ZUGFeRD einfacher, da der Empfänger das Dokument wie ein normales PDF lesen kann.
Mein Steuerberater nutzt DATEV — welche Software empfehlt sich? +
Lexware Office (früher Lexoffice) hat die stärkste DATEV-Integration und wird von vielen Steuerberatern bevorzugt. Alternativ: sevdesk bietet ebenfalls eine DATEV-Schnittstelle. Frage deinen Steuerberater, welches Format er bevorzugt.
Was kostet die Umstellung? +
Günstigste Option: sevdesk oder FastBill ab ca. 9–10 €/Monat mit vollem XRechnung/ZUGFeRD-Support. Die Einrichtung dauert 30–60 Minuten. Keine einmaligen Lizenzkosten, keine Installatino — alles in der Cloud.
Muss ich meine alten PDF-Rechnungen konvertieren? +
Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungen, die du ab dem Stichtag (2027 oder 2028 je nach Umsatz) ausstellst. Alte PDF-Rechnungen müssen wie bisher 10 Jahre aufbewahrt, aber nicht umgestellt werden.
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