⚠ e-Rechnungspflicht für alle Unternehmen: wird berechnet… bis 1. Januar 2028
ANLEITUNG 2026

XRechnung erstellen —
so geht's Schritt für Schritt

XRechnung ist das offizielle XML-Format für e-Rechnungen in Deutschland. Pflicht für Behördenrechnungen — und ab 2027 der B2B-Standard. Wir zeigen dir, wie du in wenigen Minuten eine gültige XRechnung erstellst.

Kostenloser Generator → Mit Software erstellen
⚡ Das Wichtigste in Kürze

Eine XRechnung ist ein strukturiertes XML-Format nach dem Standard EN 16931. Du erstellst sie entweder mit Buchhaltungssoftware oder unserem kostenlosen Generator. Für Rechnungen an Behörden (B2G) ist XRechnung Pflicht — für B2B reicht auch ZUGFeRD.

Inhalt
  1. Was ist eine XRechnung?
  2. Wann brauche ich eine XRechnung?
  3. Methode 1: XRechnung mit Software erstellen
  4. Methode 2: XRechnung mit kostenlosem Generator
  5. Aufbau und Pflichtfelder
  6. XRechnung validieren und prüfen
  7. Häufige Fragen

1. Was ist eine XRechnung?

XRechnung ist ein deutsches XML-Dateiformat für elektronische Rechnungen, das auf dem europäischen Standard EN 16931 basiert. Anders als eine PDF enthält eine XRechnung keine menschenlesbare Darstellung — stattdessen sind alle Rechnungsdaten in strukturiertem XML codiert, das Buchhaltungssysteme automatisch einlesen können.

XRechnung
  • Reines XML — kein PDF
  • Nicht menschenlesbar
  • Pflicht für Behörden (B2G)
  • Basiert auf EN 16931
  • Offizieller DE-Standard
ZUGFeRD (zum Vergleich)
  • PDF + eingebettetes XML
  • Menschenlesbar als PDF
  • Empfohlen für B2B
  • Ebenfalls EN 16931
  • Flexibler im Einsatz
Kurzregel: Rechnung an Behörden → XRechnung. Rechnung an Unternehmen → ZUGFeRD empfohlen (aber XRechnung auch akzeptiert). Gute Software erstellt beides automatisch.

2. Wann brauche ich eine XRechnung?

Es gibt zwei Szenarien, in denen XRechnung relevant ist:

🏛 B2G — Rechnungen an Behörden (sofort Pflicht)

Seit 2020 ist XRechnung Pflicht für alle Rechnungen an Bundesbehörden. Die meisten Bundesländer haben die Pflicht ebenfalls eingeführt. Außerdem wird eine Leitweg-ID des Empfängers benötigt.

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🏢 B2B — Rechnungen an Unternehmen (ab 2027/2028)

Ab 2027 (Umsatz über €800.000) bzw. 2028 (alle übrigen B2B-Unternehmen) müssen e-Rechnungen ausgestellt werden. Ausnahme: Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (§34a UStDV). XRechnung ist eines der zulässigen Formate — ZUGFeRD ist aber ebenfalls akzeptiert und für B2B oft komfortabler.

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3. Methode 1: XRechnung mit Software erstellen (empfohlen)

Der einfachste Weg: Buchhaltungssoftware übernimmt das gesamte Erstellen und Formatieren im Hintergrund. Du gibst deine Rechnungsdaten ein — die Software liefert eine fertige, valide XRechnung-Datei.

Vorteile der Software-Methode

Automatische Validierung nach KoSIT-Standard, kein technisches XML-Wissen nötig, Leitweg-ID-Feld bereits integriert, alle Pflichtfelder vorausgefüllt, direktes Versenden per E-Mail aus der Software.

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4. Methode 2: XRechnung mit kostenlosem Generator erstellen

Für Einzelrechnungen oder zum Ausprobieren: Unser kostenloser XRechnung-Generator erstellt eine valide XML-Datei direkt im Browser — ohne Registrierung, ohne Software-Installation.

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XRechnung Generator

Formular ausfüllen → fertige XRechnung-XML herunterladen. 100% im Browser, keine Daten werden hochgeladen.

Zum kostenlosen Generator →
Hinweis: Der Generator eignet sich für gelegentliche Rechnungen. Wer regelmäßig e-Rechnungen erstellt, spart mit einer Software Zeit und vermeidet manuelle Fehler.

5. Aufbau und Pflichtfelder der XRechnung

Eine XRechnung besteht aus strukturierten XML-Elementen. Das klingt technisch — in der Praxis füllt die Software die Felder automatisch aus. Hier die wichtigsten Pflichtangaben:

Pflichtfeld Details
Rechnungsnummer Eindeutig, fortlaufend — z.B. RE-2026-0042
Rechnungsdatum Datum der Ausstellung
Fälligkeitsdatum Wann ist die Rechnung zu bezahlen?
Seller (Aussteller) Name, Adresse, Steuernummer / USt-ID
Buyer (Empfänger) Name, Adresse — bei Behörden: Leitweg-ID
Leitweg-ID Pflicht bei B2G-Rechnungen (von Behörde mitgeteilt)
Rechnungsposition(en) Beschreibung, Menge, Einzelpreis, Einheit
Steuersatz und -betrag 19% oder 7% — pro Position und als Summe
Nettobetrag Summe ohne Umsatzsteuer
Bruttobetrag Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer
Zahlungsinformationen IBAN, BIC, Zahlungsreferenz (empfohlen)
BuyerReference Referenz des Einkäufers — bei Behörden oft Pflicht

Die aktuell gültige XRechnung-Spezifikation (Version 3.x) wird vom KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) herausgegeben und ist öffentlich zugänglich.

6. XRechnung validieren und prüfen

Bevor du eine XRechnung versendest — besonders an Behörden — solltest du sie validieren. Eine ungültige XRechnung wird vom Empfänger-System automatisch abgewiesen.

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XML-Datei hochladen → sofort prüfen, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind und das Format dem KoSIT-Standard entspricht. 100% im Browser, keine Daten verlassen deinen Computer.

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Alternativ stellt das Zentrale Rechnungseingangsportal des Bundes (ZRE) eine offizielle Validierungsoption für B2G-Rechnungen bereit — allerdings nur für Rechnungen an Bundesbehörden und mit vorheriger Registrierung.

7. Häufige Fragen zur XRechnung

XRechnung ist ein reines XML-Format ohne menschenlesbare Darstellung — es kann nicht direkt wie ein Dokument gelesen werden. ZUGFeRD kombiniert eine normale PDF mit eingebettetem XML, sodass Menschen und Maschinen die Rechnung lesen können. Für Behörden ist XRechnung Pflicht, für B2B ist ZUGFeRD oft komfortabler. Beide Formate basieren auf dem europäischen Standard EN 16931.
Nein — eine XRechnung ist eine .xml-Datei und kann nicht direkt als lesbares Dokument geöffnet werden. Dein Empfänger liest die Daten maschinell ein. Wenn du eine lesbare Version benötigst, nutze ZUGFeRD (PDF + XML) statt einer reinen XRechnung.
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Routing-Kennung, die öffentliche Auftraggeber (Behörden) verwenden, um eingehende XRechnungen zuzuordnen. Du bekommst sie vom Auftraggeber — sie wird in der Regel in der Bestellung oder im Rahmenvertrag mitgeteilt. Ohne Leitweg-ID kann eine B2G-Rechnung nicht zugestellt werden.
Aktuell gilt XRechnung Version 3.x, herausgegeben vom KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards). Gute Buchhaltungssoftware aktualisiert die XRechnung-Version automatisch — du musst dich nicht darum kümmern. Unser Validator prüft ebenfalls gegen die aktuelle Version.
Ab 2027 (Umsatz > €800.000) bzw. 2028 (alle übrigen B2B-Unternehmen) müssen B2B-Rechnungen als e-Rechnung ausgestellt werden — Ausnahme: Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft befreit (§34a UStDV). XRechnung ist dann eine der akzeptierten Formate — ZUGFeRD ist ebenfalls zulässig und für die meisten B2B-Szenarien komfortabler, da der Empfänger eine lesbare PDF erhält.
Ja — mit unserem kostenlosen XRechnung-Generator erstellst du eine valide XML-Datei direkt im Browser, ohne Registrierung. Für regelmäßige Rechnungsstellung empfehlen wir jedoch eine Buchhaltungssoftware, die den Prozess automatisiert und Fehler verhindert.

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