XRechnung ist das offizielle XML-Format für e-Rechnungen in Deutschland. Pflicht für Behördenrechnungen — und ab 2027 der B2B-Standard. Wir zeigen dir, wie du in wenigen Minuten eine gültige XRechnung erstellst.
Eine XRechnung ist ein strukturiertes XML-Format nach dem Standard EN 16931. Du erstellst sie entweder mit Buchhaltungssoftware oder unserem kostenlosen Generator. Für Rechnungen an Behörden (B2G) ist XRechnung Pflicht — für B2B reicht auch ZUGFeRD.
XRechnung ist ein deutsches XML-Dateiformat für elektronische Rechnungen, das auf dem europäischen Standard EN 16931 basiert. Anders als eine PDF enthält eine XRechnung keine menschenlesbare Darstellung — stattdessen sind alle Rechnungsdaten in strukturiertem XML codiert, das Buchhaltungssysteme automatisch einlesen können.
Es gibt zwei Szenarien, in denen XRechnung relevant ist:
Seit 2020 ist XRechnung Pflicht für alle Rechnungen an Bundesbehörden. Die meisten Bundesländer haben die Pflicht ebenfalls eingeführt. Außerdem wird eine Leitweg-ID des Empfängers benötigt.
Ab 2027 (Umsatz über €800.000) bzw. 2028 (alle übrigen B2B-Unternehmen) müssen e-Rechnungen ausgestellt werden. Ausnahme: Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (§34a UStDV). XRechnung ist eines der zulässigen Formate — ZUGFeRD ist aber ebenfalls akzeptiert und für B2B oft komfortabler.
Der einfachste Weg: Buchhaltungssoftware übernimmt das gesamte Erstellen und Formatieren im Hintergrund. Du gibst deine Rechnungsdaten ein — die Software liefert eine fertige, valide XRechnung-Datei.
Automatische Validierung nach KoSIT-Standard, kein technisches XML-Wissen nötig, Leitweg-ID-Feld bereits integriert, alle Pflichtfelder vorausgefüllt, direktes Versenden per E-Mail aus der Software.
Marktführer in Deutschland. XRechnung und ZUGFeRD werden automatisch erstellt. Leitweg-ID-Feld integriert. 50.000+ aktive Kunden.
Ideal bei Steuerberater mit DATEV-Anbindung. XRechnung-Export vollständig integriert. Stärkste DATEV-Kompatibilität am Markt.
Einfachste Benutzeroberfläche. XRechnung auf Knopfdruck. Besonders für Freelancer und Soloselbstständige geeignet.
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Für Einzelrechnungen oder zum Ausprobieren: Unser kostenloser XRechnung-Generator erstellt eine valide XML-Datei direkt im Browser — ohne Registrierung, ohne Software-Installation.
Formular ausfüllen → fertige XRechnung-XML herunterladen. 100% im Browser, keine Daten werden hochgeladen.
Zum kostenlosen Generator →Eine XRechnung besteht aus strukturierten XML-Elementen. Das klingt technisch — in der Praxis füllt die Software die Felder automatisch aus. Hier die wichtigsten Pflichtangaben:
| Pflichtfeld | Details |
|---|---|
| Rechnungsnummer | Eindeutig, fortlaufend — z.B. RE-2026-0042 |
| Rechnungsdatum | Datum der Ausstellung |
| Fälligkeitsdatum | Wann ist die Rechnung zu bezahlen? |
| Seller (Aussteller) | Name, Adresse, Steuernummer / USt-ID |
| Buyer (Empfänger) | Name, Adresse — bei Behörden: Leitweg-ID |
| Leitweg-ID | Pflicht bei B2G-Rechnungen (von Behörde mitgeteilt) |
| Rechnungsposition(en) | Beschreibung, Menge, Einzelpreis, Einheit |
| Steuersatz und -betrag | 19% oder 7% — pro Position und als Summe |
| Nettobetrag | Summe ohne Umsatzsteuer |
| Bruttobetrag | Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer |
| Zahlungsinformationen | IBAN, BIC, Zahlungsreferenz (empfohlen) |
| BuyerReference | Referenz des Einkäufers — bei Behörden oft Pflicht |
Die aktuell gültige XRechnung-Spezifikation (Version 3.x) wird vom KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) herausgegeben und ist öffentlich zugänglich.
Bevor du eine XRechnung versendest — besonders an Behörden — solltest du sie validieren. Eine ungültige XRechnung wird vom Empfänger-System automatisch abgewiesen.
XML-Datei hochladen → sofort prüfen, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind und das Format dem KoSIT-Standard entspricht. 100% im Browser, keine Daten verlassen deinen Computer.
Rechnung jetzt prüfen →Alternativ stellt das Zentrale Rechnungseingangsportal des Bundes (ZRE) eine offizielle Validierungsoption für B2G-Rechnungen bereit — allerdings nur für Rechnungen an Bundesbehörden und mit vorheriger Registrierung.
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