Du hast einen Steuerberater, der mit DATEV arbeitet, und möchtest gleichzeitig die e-Rechnungspflicht erfüllen? Wir erklären, wie beides zusammenpasst — und welche Software die beste Wahl ist.
Zur Software-Empfehlung → EinrichtungsserviceDATEV unterstützt e-Rechnungen über DATEV Unternehmen online und die Schnittstelle zu gängiger Buchhaltungssoftware. Wenn du mit einem Steuerberater arbeitest, ist die DATEV-Integration der einfachste Weg, die e-Rechnungspflicht zu erfüllen — dein Steuerberater bekommt die Daten automatisch.
DATEV ist ein deutsches Softwareunternehmen, das Buchhaltungs- und Steuerlösungen speziell für Steuerberatungskanzleien entwickelt. Über 80 % aller deutschen Steuerberater nutzen DATEV — damit ist es der de-facto-Standard in der Branche.
Als Unternehmer arbeitest du nicht selbst mit DATEV. Aber: wenn dein Steuerberater DATEV nutzt, muss deine Buchhaltungssoftware Daten im DATEV-kompatiblen Format exportieren können, damit er sie ohne manuelle Nacharbeit verarbeiten kann.
Gleichzeitig bringt die e-Rechnungspflicht ab 2025 eine neue Anforderung: alle B2B-Rechnungen müssen im strukturierten elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden. Deine Software muss also beides beherrschen: DATEV-Export und XRechnung/ZUGFeRD.
Deine Buchhaltungsdaten müssen im DATEV-Format an deinen Steuerberater übermittelt werden können — entweder via DATEV-Export oder direkter Schnittstelle.
Ab 1.1.2025 musst du eingehende e-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 musst du selbst XRechnung oder ZUGFeRD 2.4 ausstellen.
Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108). Gilt für inländische B2B-Transaktionen.
Für Unternehmer, die einen DATEV-nutzenden Steuerberater haben, gibt es zwei klare Empfehlungen.
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