E-Rechnung für Start-ups und Gründer 2027

Wer heute ein Unternehmen gründet, muss die E-Rechnungspflicht von Anfang an einplanen. Die gute Nachricht: Für Gründer ist die Umsetzung einfacher als für Bestandsunternehmen -- weil kein Umstieg notwendig ist. Du richtest es einfach von Anfang an richtig ein.

Gilt die Pflicht schon ab dem ersten Tag?

Als neugegründetes Unternehmen musst du bereits seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen von Lieferanten zu empfangen. Beim Ausstellen hast du noch die Übergangsregelungen: Mit Zustimmung des Empfängers können bis Ende 2027 noch PDF-Rechnungen versandt werden (abhängig von deinem Vorjahresumsatz).

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Unser Rat: Richte es von Anfang an richtig ein. Später umzustellen kostet mehr Zeit und Nerven.

Welche Software passt für Gründer?

Als Gründer brauchst du meistens:

  • Rechnungsstellung mit XRechnung/ZUGFeRD
  • Belege erfassen (für die Steuer)
  • Ggf. EÜR erstellen oder für den Steuerberater vorbereiten

Drei günstige Optionen:

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Lexware testen

Kleinunternehmerregelung und E-Rechnung

Viele Gründer starten als Kleinunternehmer (Paragraph 19 UStG). Das befreit dich nicht von der E-Rechnungspflicht -- du musst trotzdem E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gelten ggf. Besonderheiten. Mehr: Kleinunternehmer und E-Rechnungspflicht.

Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber. Übergangsregelungen: Übergangsregelungen 2025 bis 2028.

Laurits Holm Hoppe
Laurits Holm Hoppe
Gründer, eRechnungGuide.de

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.

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