E-Rechnung und ELSTER: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

ELSTER und E-Rechnung — viele denken, das sei dasselbe oder haenge direkt zusammen. Das ist ein Missverstaendnis. Dieser Artikel erklaert klar, was ELSTER ist, was E-Rechnung ist und wo der Zusammenhang besteht (oder nicht).

Was ist ELSTER?

ELSTER (Elektronische Steuererklarung) ist das Portal der deutschen Finanzverwaltung fuer elektronische Steuererklaerungen und -meldungen. Du nutzt ELSTER, um:

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  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen
  • Einkommensteuererklaerungen abzugeben
  • Lohnsteuer-Anmeldungen zu uebermitteln

ELSTER ist kein Rechnungsformat und hat nichts mit dem Versand oder Empfang von Rechnungen zu tun.

Was ist die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht betrifft den Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen. E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) sind strukturierte, maschinenlesbare Rechnungsdokumente — keine Steuererklaerungen.

Wo ist der Zusammenhang?

Ein indirekter Zusammenhang: Buchhaltungssoftware wie sevdesk oder Lexware Office kann sowohl E-Rechnungen erstellen als auch Daten fuer die Umsatzsteuer-Voranmeldung aufbereiten, die dann per ELSTER eingereicht wird. Die Software verbindet also beide Welten — aber ELSTER und E-Rechnung sind separate Systeme.

Muss ich fuer die E-Rechnungspflicht ELSTER nutzen?

Nein. ELSTER ist fuer Steuererklaerungen, nicht fuer Rechnungen. Fuer die E-Rechnungspflicht brauchst du entweder eine Buchhaltungssoftware (sevdesk, Lexware Office, FastBill) oder einen kostenlosen Online-Generator.

Hat die Einfuehrung der E-Rechnung Auswirkungen auf die USt-Voranmeldung?

Nicht direkt. Die Buchungen aus E-Rechnungen fliessen in deine Buchhaltung, und aus der Buchhaltung berechnet sich deine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Das Verfahren aendert sich nicht — nur die Datenquelle wird praeziser (weil E-Rechnungen maschinenlesbar sind).

Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber. Software: Software-Vergleich.