Viele Ärzte, Therapeuten und andere Heilberufe fragen sich, ob die E-Rechnungspflicht für sie gilt. Die Antwort ist differenziert: Für den typischen Praxisumsatz (Behandlungen) nicht -- aber es gibt Ausnahmen.
Warum sind typische Arztleistungen befreit?
Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Therapeuten und anderen anerkannten Heilberufen sind nach Paragraph 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Und: Die E-Rechnungspflicht gilt nur für steuerpflichtige Umsätze. Da Heilbehandlungsleistungen steuerfrei sind, fallen sie nicht unter die E-Rechnungspflicht.
Wann gilt die Pflicht trotzdem?
Es gibt Szenarien, in denen Ärzte und Heilberufe steuerpflichtige Umsätze erzielen:
- Gutachten für Unternehmen: Medizinische Gutachten, die nicht direkt der Heilbehandlung dienen (z.B. Betriebsärztliche Gutachten, Versicherungsgutachten), können steuerpflichtig sein.
- Kosmetische Behandlungen: Ästhetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit können steuerpflichtig sein.
- Rechnungen an Unternehmen: Wenn du steuerpflichtige Leistungen an Firmen erbringst (z.B. Betriebsarzt-Services), gilt die E-Rechnungspflicht für diese Umsätze.
- Verbrauchsmaterial-Verkauf: Wenn du Produkte verkaufst (z.B. Orthopädietechnik, Hörgeräte), können diese steuerpflichtig sein.
Was ist mit Kassenabrechnungen?
Kassenleistungen werden über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet. Diese Abrechnungen folgen eigenen Vorschriften und sind kein klassisches B2B-Rechnungsverhältnis. Die E-Rechnungspflicht greift hier nicht in der Form, die wir für normale Unternehmensrechnungen kennen.
Was müssen Praxen jetzt tun?
- Prüfe, ob du steuerpflichtige B2B-Umsätze hast. Wenn ausschließlich Heilbehandlungen: kein Handlungsbedarf beim Ausstellen.
- Sorge für den Empfang von E-Rechnungen. Deine Praxis bekommt Rechnungen von Lieferanten (Medizinbedarf, Software, Dienstleister). Diese kommen ab 2025 als E-Rechnungen. Stelle sicher, dass du sie verarbeiten kannst.
- Kläre den Steuerstatus von Sonderleistungen mit deinem Steuerberater.
Ratgeber für Selbstständige und Freelancer: E-Rechnungspflicht für Freelancer. Allgemeiner Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber. Ausnahmen: E-Rechnungspflicht Ausnahmen 2027.

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.
Mehr über den Autor →