E-Rechnung für Vereine 2027: Sind Vereine betroffen?

Die E-Rechnungspflicht gilt nur für “Unternehmer” im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Ob ein Verein betroffen ist, hängt davon ab, welche Art von Tätigkeiten er ausubt.

Wann ist ein Verein ein “Unternehmer” nach UStG?

Ein Verein gilt umsatzsteuerlich als Unternehmer, wenn er eine nachhaltige Tätigkeit ausubt, um Einnahmen zu erzielen. Das schließt auch gemeinnützige Vereine ein, die wirtschaftlich tätig sind. Entscheidend ist nicht der Zweck (Sport, Kultur, Wohltätigkeit), sondern die Art der Einnahmen.

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Typische Szenarien

Verein mit rein satzungsmäßiger Tätigkeit

Rein gemeinnützige Vereine, die ausschließlich ihren Satzungszweck verfolgen und keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, sind nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen. Mitgliedsbeiträge sind in der Regel kein steuerpflichtiger Umsatz.

Verein mit steuerpflichtigen wirtschaftlichen Tätigkeiten

Wenn dein Verein Rechnungen an Unternehmen stellt für steuerpflichtige Leistungen (z.B. Sponsoring-Gegenleistungen, Werbung, kostenpflichtige Veranstaltungen für Firmen), bist du als Unternehmer tätig und von der E-Rechnungspflicht betroffen. In diesem Fall gilt die Pflicht für diese B2B-Rechnungen.

Verein als Empfänger

Wenn dein Verein selbst Lieferanten und Dienstleister hat, die B2B-Rechnungen ausstellen, musst du seit Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Das gilt unabhängig davon, ob der Verein selbst Unternehmer ist.

Was soll ein betroffener Verein jetzt tun?

  • Prüfe deinen Umsatzsteuer-Status: Ist dein Verein umsatzsteuerpflichtig? Wenn ja, bist du Unternehmer und von der E-Rechnungspflicht betroffen.
  • Sorge dafür, E-Rechnungen empfangen zu können: Das ist seit Januar 2025 Pflicht für alle Unternehmer.
  • Stelle E-Rechnungen aus: Wenn du steuerpflichtige B2B-Umsätze hast, musst du ab 2027/2028 E-Rechnungen ausstellen.

Empfehlung für Vereine

Für Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb empfehlen wir, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um den genauen Umsatzsteuerstatus zu klären. Wenn die E-Rechnungspflicht gilt, ist eine einfache Lösung wie Lexware Office (ab 12,90 Euro/Monat) oder sevdesk (ab 8,90 Euro/Monat) empfehlenswert.

Allgemeiner Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber. Ausnahmen: Alle Ausnahmen im Überblick.

Laurits Holm Hoppe
Laurits Holm Hoppe
Gründer, eRechnungGuide.de

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.

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