E-Rechnung Bauwirtschaft 2027: Besonderheiten und Pflichten

Die Bauwirtschaft hat spezifische Abrechnungsmuster: Abschlagsrechnungen, Schlusrechnungen, Nachunternehmer-Ketten und oft komplexe Leistungsverzeichnisse. Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Bauunternehmen?

Grundregel: B2B-Umsätze sind betroffen

Auch in der Bauwirtschaft gilt: Die E-Rechnungspflicht greift für B2B-Umsätze. Rechnungen an Bauträger, Investoren, gewerbliche Auftraggeber und öffentliche Bauprojekte müssen ab 2027/2028 als E-Rechnung kommen. Rechnungen an Privatpersonen (Eigenheimbesitzer) sind nicht betroffen.

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Abschlagsrechnungen als E-Rechnung

Abschlagsrechnungen (Rechnungen auf Teilzahlungen) können als E-Rechnung ausgestellt werden. XRechnung unterstützt Abschlags- und Schlusrechnungen. Deine Buchhaltungssoftware sollte diese Typen unterstützen. Prüfe das vor der Umsetzung.

Sonderfall: Reverse-Charge-Verfahren

In der Bauwirtschaft gilt häufig das Reverse-Charge-Verfahren (Paragraph 13b UStG): Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht der Leistungserbringer. In XRechnung wird das durch den Steuerkategorie-Code “AE” (Reverse Charge) und einen Steuersatz von 0% abgebildet. Prüfe, ob deine Software das korrekt handhaben kann.

Nachunternehmer-Ketten

In der Bauwirtschaft gibt es oft Hauptunternehmer, die Nachunternehmer beauftragen. Alle Rechnungen in dieser Kette sind B2B -- und damit von der E-Rechnungspflicht betroffen. Jeder in der Kette muss E-Rechnungen ausstellen und empfangen können.

Öffentliche Bauprojekte (B2G)

Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Staat, Kommunen, Behörden) unterliegen der XRechnungspflicht oft noch strenger: Hier ist XRechnung (als XML) häufig bereits heute vorgeschrieben, und die Rechnung wird über ein spezielles Portal eingereicht. Mehr dazu: Leitweg-ID erklärt.

Software-Empfehlung

Für Bauunternehmen, die Reverse Charge, Abschlagsrechnungen und DATEV brauchen, empfehlen wir Lexware Office L (21,90 Euro/Monat mit DATEV) oder sevdesk Kanzlei (26,90 Euro/Monat).

Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber. Handwerker: E-Rechnung für Handwerker 2027.

Laurits Holm Hoppe
Laurits Holm Hoppe
Gründer, eRechnungGuide.de

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.

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