E-Rechnung Widerspruch: Darf der Empfaenger eine E-Rechnung ablehnen?

Was passiert, wenn du eine E-Rechnung schickst und der Empfaenger sagt, er nehme keine E-Rechnungen an? Und umgekehrt: Kannst du als Empfaenger eine E-Rechnung ablehnen? Dieser Artikel klaert die Rechtslage.

Seit Januar 2025: Empfangspflicht ist Gesetz

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmer verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu koennen. Das ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht (Paragraph 14 UStG n.F.). Ein Unternehmer, der sagt “Ich nehme keine E-Rechnungen an”, verstoesst damit gegen seine gesetzliche Pflicht.

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Kann ein Empfaenger die Zahlung verweigern?

Nein. Wenn du eine ordnungsgemaesse E-Rechnung im korrekten Format ausstellst, hat der Empfaenger keinen gesetzlichen Grund, die Zahlung allein wegen des Rechnungsformats zu verweigern. Die Rechnung ist rechtlich gueltig.

Was wenn der Empfaenger trotzdem ablehnt?

In der Praxis gibt es noch Uebergangsphasen und Verstaendnisprobleme. Wenn ein Empfaenger eine E-Rechnung ablehnt:

  1. Erklaere ihm, dass er seit Januar 2025 zur Annahme verpflichtet ist
  2. In der Uebergangszeit (bis 2027/2028): Du kannst ihm mit Zustimmung des Empfaengers auch noch eine PDF-Rechnung schicken
  3. Ab 2028: Keine Wahlmoeglichkeit mehr — E-Rechnung ist Pflicht

Darf ein Empfaenger eine fehlerhafte E-Rechnung ablehnen?

Ja. Wenn deine E-Rechnung Fehler enthaelt (falsche USt-IdNr., fehlendes Pflichtfeld, falsches Format), hat der Empfaenger das Recht, sie zurueckzuweisen und dich zur Korrektur aufzufordern. Das gilt auch fuer normale Rechnungen. In diesem Fall musst du die Rechnung stornieren und neu ausstellen.

Was bei Rechnungen an Behoerden?

Fuer B2G-Rechnungen (an Bundesbehoerden) gilt: Behoerden koennen Rechnungen ablehnen, wenn sie nicht korrekt ueber das vorgeschriebene Portal eingereicht wurden oder wenn Pflichtfelder fehlen (z.B. die Leitweg-ID). Hier ist besondere Sorgfalt gefragt.

Mehr: E-Rechnungspflicht Ratgeber. Pflichtfelder: XRechnung Pflichtfelder 2027. Stornorechnung: E-Rechnung stornieren.