E-Rechnungspflicht Ausnahmen 2027: Wer ist wirklich befreit?

Die E-Rechnungspflicht gilt ab 2027 fuer fast alle B2B-Umsaetze in Deutschland. Aber es gibt echte Ausnahmen. Dieser Artikel zeigt, wer wirklich befreit ist und unter welchen Bedingungen.

Die drei wichtigsten Ausnahmen

1. Rechnungen an Privatpersonen (B2C)

Die Pflicht gilt ausschliesslich fuer Geschaeftsumsaetze zwischen Unternehmen (B2B). Wenn du an Privatpersonen rechnest, bist du von der E-Rechnungspflicht komplett befreit. Du kannst weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen ausstellen. Mehr dazu: E-Rechnung B2C erklaert.

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2. Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro

Rechnungen bis 250 Euro (Bruttobetrag) sind nach Paragraph 33 UStDV von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Das bedeutet: Fuer kleine Transaktionen kannst du weiterhin einfache Rechnungen (auch auf Papier oder als PDF) ausstellen, ohne das E-Rechnungsformat verwenden zu muessen. Ausfuehrliche Erklaerung: E-Rechnung Kleinbetragsrechnung.

3. Steuerfreie Umsaetze (Paragraph 4 Nr. 1-7 UStG)

Bestimmte steuerfreie Umsaetze sind ebenfalls ausgenommen. Dazu gehoeren z.B. Ausfuhrlieferungen (Drittland-Exporte) und andere nach Paragraph 4 Nr. 1 bis 7 UStG befreite Leistungen. Typische Beispiele: Krankenhausleistungen, bestimmte Bildungsleistungen, Finanzdienstleistungen.

Weitere Ausnahmen

  • Fahrausweise (Paragraph 34 UStDV): Tickets und Fahrscheine sind von der Pflicht befreit.
  • Auslandsumsaetze: Rechnungen an Kunden im EU-Ausland oder in Drittstaaten fallen nicht unter die deutsche Pflicht. Mehr dazu: E-Rechnung Ausland.

Was gilt in der Uebergangszeit?

Auch innerhalb der Pflicht gibt es Uebergangsregelungen bis 2028. Du musst nicht ploetzlich alles umstellen. Die genauen Fristen findest du in unserem Artikel zur Uebergangsregelung 2025-2028.

Bin ich als Kleinunternehmer betroffen?

Kleinunternehmer (Paragraph 19 UStG) muessen E-Rechnungen empfangen koennen (seit Januar 2025), aber sind bei der Ausstellung von der Pflicht nicht grundsaetzlich befreit — sie stellen oft an andere Unternehmen aus. Ausnahme: wenn du ausschliesslich steuerfreie Leistungen oder B2C-Umsaetze hast. Mehr dazu: Kleinunternehmer und E-Rechnungspflicht.

Wichtige Faustregel

Die E-Rechnungspflicht greift, wenn alle vier Bedingungen erfuellt sind: (1) Inlaendischer Umsatz, (2) beide Parteien sind Unternehmer (B2B), (3) steuerpflichtiger Umsatz, (4) Rechnung ueber mehr als 250 Euro brutto. Fehlt eine dieser Bedingungen, bist du befreit.

Den vollstaendigen Ueberblick ueber die E-Rechnungspflicht findest du in unserem E-Rechnungspflicht Ratgeber.