Als Freelancer rechnest du typischerweise an Unternehmen — und bist damit voll von der E-Rechnungspflicht betroffen. Aber keine Sorge: Die Umsetzung ist einfacher als sie klingt.
Gilt die Pflicht wirklich fuer Freelancer?
Ja, wenn du an Unternehmen rechnest. Die E-Rechnungspflicht gilt fuer alle B2B-Umsaetze in Deutschland — also wenn dein Kunde ein Unternehmen, eine GmbH, eine OHG, eine AG oder ein oeffentlicher Auftraggeber ist. Freelancer, die an andere Unternehmen rechnen, sind betroffen.
Ausnahmen: Wenn du ausschliesslich an Privatpersonen rechnest (B2C), bist du nicht betroffen.
Der Zeitplan fuer Freelancer
- Seit Januar 2025: E-Rechnungen empfangen koennen (Pflicht!)
- 2025/2026: Noch PDF-Rechnung moeglich (mit Zustimmung des Kunden)
- Bis 2027/2028: E-Rechnungen ausstellen (abhaengig vom Jahresumsatz)
Was musst du konkret tun?
- Eine Buchhaltungssoftware einrichten, die XRechnung/ZUGFeRD erzeugt
- E-Rechnungen von Lieferanten empfangen und archivieren koennen
- Deine bestehenden Kunden ueber den Wechsel informieren (wenn du spaeter umstellst)
Die beste Software fuer Freelancer
Fuer die meisten Freelancer empfehlen wir eines dieser drei Programme:
- sevdesk Rechnung (8,90 Euro/Monat): Guenstigster Einstieg, XRechnung automatisch, sehr benutzerfreundlich
- FastBill Starter (9,99 Euro/Monat): Einfachste Benutzeroberflaeche, gut fuer reine Rechnungsstellung
- Lexware Office M (12,90 Euro/Monat): Guenstigster DATEV-Einstieg wenn der Steuerberater DATEV nutzt
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