E-Rechnung B2C: Muessen Privatpersonen E-Rechnungen bekommen?

Die kurze Antwort: Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt ausschliesslich fuer Geschaeftsumsaetze zwischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatpersonen sind davon nicht betroffen.

Was genau bedeutet “B2B-only”?

Die Pflicht nach Paragraph 14 UStG (neue Fassung ab 2025) greift nur, wenn beide Parteien Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind. Das bedeutet:

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  • Unternehmer rechnnet an Unternehmer: E-Rechnung erforderlich (ab 2027/2028)
  • Unternehmer rechnnet an Privatperson: Keine Pflicht; Papier oder PDF weiterhin erlaubt
  • Privatperson rechnnet an Privatperson: Keine Pflicht

Typische Beispiele

Du bist Freelancer und arbeitest fuer Agenturen und Unternehmen: Alle Rechnungen an diese Kunden muessen ab 2027/2028 als E-Rechnung kommen (mit Uebergangsregelungen).

Du bist Handwerker und machst Privatauftraege: Fuer Arbeiten an Privathaeusern keine E-Rechnungspflicht. Weiterhin Papier- oder PDF-Rechnung moeglich.

Du betreibst einen Online-Shop fuer Konsumenten: Keine E-Rechnungspflicht. Kassenbelege und PDFs bleiben zulaessig.

Sonderfall: Gemischte Kunden

Wenn du an ein Gemisch aus Unternehmen und Privatpersonen rechnest (z.B. als Arzt, Berater oder Handwerker), gilt: E-Rechnung nur fuer Unternehmer-Kunden (wenn der Umsatz steuerpflichtig ist), Papier/PDF weiterhin fuer Privatpersonen.

Sonderfall: Vereine und Genossenschaften

Vereine sind nur dann “Unternehmer” im UStG-Sinne, wenn sie wirtschaftlich taetig sind und steuerpflichtige Umsaetze erzielen. Rein gemeinnuetzige Vereine mit ausschliesslich steuerbefreiten Aktivitaeten koennen als Endverbraucher gelten. Das ist im Einzelfall zu pruefen.

Kann ich freiwillig E-Rechnungen an Privatpersonen senden?

Ja, du darfst. Es gibt keine Vorschrift, die das verbietet. Manche Unternehmen senden ZUGFeRD-Rechnungen auch an Privatpersonen, weil die Rechnung wie ein normales PDF aussieht — der maschinell lesbare Teil ist fuer den Empfaenger unsichtbar. Das schadet nicht.

Wichtig: Empfangspflicht gilt fuer alle Unternehmer

Auch wenn du nur an Privatpersonen rechnest, musst du seit Januar 2025 E-Rechnungen von deinen Lieferanten und Dienstleistern empfangen koennen. Das ist keine Option, sondern Pflicht.

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