E-Rechnung fuer Start-ups und Gruender 2027

Wer heute ein Unternehmen gruendet, muss die E-Rechnungspflicht von Anfang an einplanen. Die gute Nachricht: Fuer Gruender ist die Umsetzung einfacher als fuer Bestandsunternehmen — weil kein Umstieg notwendig ist. Du richtest es einfach von Anfang an richtig ein.

Gilt die Pflicht schon ab dem ersten Tag?

Als neugegründetes Unternehmen musst du bereits seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen von Lieferanten zu empfangen. Beim Ausstellen hast du noch die Uebergangsregelungen: Mit Zustimmung des Empfaengers koennen bis Ende 2027 noch PDF-Rechnungen versandt werden (abhaengig von deinem Vorjahresumsatz).

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Unser Rat: Richte es von Anfang an richtig ein. Spaeterspaeter umzustellen kostet mehr Zeit und Nerven.

Welche Software passt fuer Gruender?

Als Gruender brauchst du meistens:

  • Rechnungsstellung mit XRechnung/ZUGFeRD
  • Belege erfassen (fuer die Steuer)
  • Ggf. EUeR erstellen oder fuer den Steuerberater vorbereiten

Drei guenstige Optionen:

sevdesk testen
Lexware testen

Kleinunternehmerregelung und E-Rechnung

Viele Gruender starten als Kleinunternehmer (Paragraph 19 UStG). Das befreit dich nicht von der E-Rechnungspflicht — du musst trotzdem E-Rechnungen empfangen koennen. Beim Ausstellen gelten ggf. Besonderheiten. Mehr: Kleinunternehmer und E-Rechnungspflicht.

Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber. Uebergangsregelungen: Uebergangsregelungen 2025 bis 2028.