Die IBAN auf einer E-Rechnung -- Pflicht oder nicht? Die Antwort hängt von der Zahlungsart ab. Bei Zahlung per Überweisung ist die IBAN ein Pflichtfeld in XRechnung und ZUGFeRD. Hier sind die Details.
IBAN in XRechnung: Technisch gesehen
In XRechnung gibt es eine Gruppe von Zahlungsinformationen (BG-16). Wenn du als Zahlungsart “Überweisung” (Zahlungscode 30 oder 58) angibst, ist die IBAN (Feld BT-84) ein Pflichtfeld. Ohne IBAN wäre eine Überweisung ohnehin nicht möglich -- daher ist das logisch.
Wann ist die IBAN optional?
Wenn du eine andere Zahlungsart angibst (z.B. Lastschrift, Barzahlung oder Kreditkarte), ist die IBAN nicht zwingend erforderlich. Bei Lastschrift wird stattdessen das SEPA-Mandat mit Gläubiger-ID angegeben.
Was ist mit BIC?
Der BIC (Bank Identifier Code) ist in SEPA-Überweisungen innerhalb der EU in der Regel nicht mehr zwingend -- die IBAN allein reicht für inländische Überweisungen. In XRechnung ist das BIC-Feld (BT-86) optional.
Praxisempfehlung
Gib immer deine IBAN auf der E-Rechnung an, wenn du per Überweisung bezahlt werden möchtest. Das entspricht sowohl der technischen Anforderung als auch der Erwartung deiner Kunden.
Moderne Buchhaltungssoftware (sevdesk, Lexware Office, FastBill) befüllt die IBAN automatisch aus deinen Stammdaten und setzt sie korrekt in das XRechnung-Feld. Du musst dich nicht manuell darum kümmern.
Was wenn ich die falsche IBAN angegeben habe?
Eine Rechnung mit falscher IBAN kannst du nicht nachtraglich ändern (GoBD). Du musst die Rechnung stornieren und eine neue Rechnung mit der korrekten IBAN ausstellen. Mehr dazu: E-Rechnung stornieren.
Pflichtfelder gesamt: XRechnung Pflichtfelder 2027. Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber.

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.
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