Die IBAN auf einer E-Rechnung — Pflicht oder nicht? Die Antwort haengt von der Zahlungsart ab. Bei Zahlung per Ueberweisung ist die IBAN ein Pflichtfeld in XRechnung und ZUGFeRD. Hier sind die Details.
IBAN in XRechnung: Technisch gesehen
In XRechnung gibt es eine Gruppe von Zahlungsinformationen (BG-16). Wenn du als Zahlungsart “Ueberweisung” (Zahlungscode 30 oder 58) angibst, ist die IBAN (Feld BT-84) ein Pflichtfeld. Ohne IBAN waere eine Ueberweisung ohnehin nicht moeglich — daher ist das logisch.
Wann ist die IBAN optional?
Wenn du eine andere Zahlungsart angibst (z.B. Lastschrift, Barzahlung oder Kreditkarte), ist die IBAN nicht zwingend erforderlich. Bei Lastschrift wird stattdessen das SEPA-Mandat mit Glaeubiger-ID angegeben.
Was ist mit BIC?
Der BIC (Bank Identifier Code) ist in SEPA-Ueberweisungen innerhalb der EU in der Regel nicht mehr zwingend — die IBAN allein reicht fuer inlaendische Ueberweisungen. In XRechnung ist das BIC-Feld (BT-86) optional.
Praxisempfehlung
Gib immer deine IBAN auf der E-Rechnung an, wenn du per Ueberweisung bezahlt werden moechtest. Das entspricht sowohl der technischen Anforderung als auch der Erwartung deiner Kunden.
Moderne Buchhaltungssoftware (sevdesk, Lexware Office, FastBill) befuellt die IBAN automatisch aus deinen Stammdaten und setzt sie korrekt in das XRechnung-Feld. Du musst dich nicht manuell darum kuemmern.
Was wenn ich die falsche IBAN angegeben habe?
Eine Rechnung mit falscher IBAN kannst du nicht nachtraglich aendern (GoBD). Du musst die Rechnung stornieren und eine neue Rechnung mit der korrekten IBAN ausstellen. Mehr dazu: E-Rechnung stornieren.
Pflichtfelder gesamt: XRechnung Pflichtfelder 2027. Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber.