E-Rechnung fuer Gastronomie und Hotellerie 2027

Gastronomie und Hotellerie sind besondere Branchen: Viele Kunden sind Privatpersonen (B2C), aber es gibt auch Geschaeftskunden und Firmenabrechnungen. Die E-Rechnungspflicht gilt nur fuer den B2B-Anteil.

Wann gilt die Pflicht in der Gastronomie?

Die E-Rechnungspflicht greift nur bei B2B-Umsaetzen. Typische Faelle in der Gastronomie:

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  • Firmenevent-Abrechnung: Wenn ein Unternehmen eine Firmenfeier, ein Catering oder ein Dinner im Restaurant als Betriebsveranstaltung abrechnet — das ist B2B, E-Rechnung erforderlich.
  • Hotelnachten von Geschaeftsreisenden: Wenn ein Unternehmen die Hotelrechnung ueber seine Buchhaltung abwickelt (Sammelrechnung, Kreditkartenabrechnungen), ist das B2B.
  • Catering-Lieferungen an Unternehmen: Regelmaessige Cateringvertraege mit Firmen sind B2B.

Fuer normale Privatgaeste (Restaurantbesuch, Hotel-Check-out) gilt die Pflicht nicht.

Kassenbelege und Kassensysteme

Kassenbelege an Privatpersonen sind keine Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinne und fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht. Deine TSE-Kasse (technische Sicherheitseinrichtung) bleibt wie bisher.

Was aendert sich konkret?

Wenn du Sammelrechnungen an Unternehmen ausstellst (z.B. monatliche Restaurantrechnungen fuer Firmenkunden, Veranstaltungsabrechnungen) musst du diese ab 2027/2028 als E-Rechnung ausstellen.

Empfangspflicht gilt schon jetzt

Rechnungen von Lieferanten (Lebensmittel, Getraenke, Dienstleistungen) kommen zunehmend als E-Rechnungen. Seit Januar 2025 musst du diese empfangen und verarbeiten koennen.

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