Gastronomie und Hotellerie sind besondere Branchen: Viele Kunden sind Privatpersonen (B2C), aber es gibt auch Geschäftskunden und Firmenabrechnungen. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für den B2B-Anteil.
Wann gilt die Pflicht in der Gastronomie?
Die E-Rechnungspflicht greift nur bei B2B-Umsätzen. Typische Fälle in der Gastronomie:
- Firmenevent-Abrechnung: Wenn ein Unternehmen eine Firmenfeier, ein Catering oder ein Dinner im Restaurant als Betriebsveranstaltung abrechnet -- das ist B2B, E-Rechnung erforderlich.
- Hotelnachten von Geschäftsreisenden: Wenn ein Unternehmen die Hotelrechnung über seine Buchhaltung abwickelt (Sammelrechnung, Kreditkartenabrechnungen), ist das B2B.
- Catering-Lieferungen an Unternehmen: Regelmäßige Cateringverträge mit Firmen sind B2B.
Für normale Privatgäste (Restaurantbesuch, Hotel-Check-out) gilt die Pflicht nicht.
Kassenbelege und Kassensysteme
Kassenbelege an Privatpersonen sind keine Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinne und fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht. Deine TSE-Kasse (technische Sicherheitseinrichtung) bleibt wie bisher.
Was ändert sich konkret?
Wenn du Sammelrechnungen an Unternehmen ausstellst (z.B. monatliche Restaurantrechnungen für Firmenkunden, Veranstaltungsabrechnungen) musst du diese ab 2027/2028 als E-Rechnung ausstellen.
Empfangspflicht gilt schon jetzt
Rechnungen von Lieferanten (Lebensmittel, Getränke, Dienstleistungen) kommen zunehmend als E-Rechnungen. Seit Januar 2025 musst du diese empfangen und verarbeiten können.
Software-Empfehlung: Lexware Office oder sevdesk. Allgemeiner Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber. B2C-Details: E-Rechnung B2C.

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.
Mehr über den Autor →