Als Handwerker rechnest du sowohl an Privatpersonen (B2C) als auch an Unternehmen (B2B). Die E-Rechnungspflicht gilt nur fuer den B2B-Anteil. Hier sind die wichtigsten Fakten fuer Handwerksbetriebe.
Wann gilt die Pflicht fuer Handwerker?
Die E-Rechnungspflicht greift, wenn du an ein anderes Unternehmen rechnest. Typische Beispiele:
- Rechnungen an Unternehmen fuer Gewerbeobjekte (Buerogebaeude, Produktionshallen, Laeden)
- Subunternehmerleistungen fuer andere Handwerksbetriebe oder Bautraeger
- Wartungsvertraege mit Firmen
Fuer Privatpersonen (Privathaeuser, Privatwohnungen) gilt die Pflicht nicht. Hier kannst du weiterhin Papierrechnungen oder PDFs ausstellen.
Was aendert sich konkret?
Wenn du bisher PDF-Rechnungen per E-Mail an Unternehmenskunden geschickt hast, musst du ab 2027/2028 stattdessen XRechnung oder ZUGFeRD verwenden. Der Inhalt der Rechnung bleibt gleich — nur das Format aendert sich.
Die gute Nachricht: Moderne Handwerkersoftware und Buchhaltungsprogramme unterstuetzen XRechnung und ZUGFeRD bereits. Du musst nichts manuell erstellen.
Empfangspflicht gilt schon jetzt
Seit Januar 2025 musst du als Unternehmer E-Rechnungen von deinen Lieferanten empfangen koennen. Wenn dein Baustofflieferant oder Werkzeuganbieter dir eine E-Rechnung schickt, musst du diese verarbeiten koennen. Eine E-Mail-Adresse reicht technisch aus, wenn du die Datei in deiner Buchhaltung erfassen kannst.
Welche Software empfehlen wir fuer Handwerker?
Fuer die meisten Handwerksbetriebe empfehlen wir eine schlanke Loesung, die Rechnungen erstellt, XRechnung generiert und Belege verwaltet:
- Lexware Office M (12,90 Euro/Monat): Guenstig, einfach, direkt von der grossen Marke Haufe
- sevdesk Buchhaltung (16,90 Euro/Monat): Etwas mehr Funktionen, sehr benutzerfreundlich
Den vollstaendigen Vergleich findest du im Software-Vergleich. Allgemeiner Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber.