Als Handwerker rechnest du sowohl an Privatpersonen (B2C) als auch an Unternehmen (B2B). Die E-Rechnungspflicht gilt nur für den B2B-Anteil. Hier sind die wichtigsten Fakten für Handwerksbetriebe.
Wann gilt die Pflicht für Handwerker?
Die E-Rechnungspflicht greift, wenn du an ein anderes Unternehmen rechnest. Typische Beispiele:
- Rechnungen an Unternehmen für Gewerbeobjekte (Bürogebäude, Produktionshallen, Läden)
- Subunternehmerleistungen für andere Handwerksbetriebe oder Bauträger
- Wartungsverträge mit Firmen
Für Privatpersonen (Privathäuser, Privatwohnungen) gilt die Pflicht nicht. Hier kannst du weiterhin Papierrechnungen oder PDFs ausstellen.
Was ändert sich konkret?
Wenn du bisher PDF-Rechnungen per E-Mail an Unternehmenskunden geschickt hast, musst du ab 2027/2028 stattdessen XRechnung oder ZUGFeRD verwenden. Der Inhalt der Rechnung bleibt gleich -- nur das Format ändert sich.
Die gute Nachricht: Moderne Handwerkersoftware und Buchhaltungsprogramme unterstützen XRechnung und ZUGFeRD bereits. Du musst nichts manuell erstellen.
Empfangspflicht gilt schon jetzt
Seit Januar 2025 musst du als Unternehmer E-Rechnungen von deinen Lieferanten empfangen können. Wenn dein Baustofflieferant oder Werkzeuganbieter dir eine E-Rechnung schickt, musst du diese verarbeiten können. Eine E-Mail-Adresse reicht technisch aus, wenn du die Datei in deiner Buchhaltung erfassen kannst.
Welche Software empfehlen wir für Handwerker?
Für die meisten Handwerksbetriebe empfehlen wir eine schlanke Lösung, die Rechnungen erstellt, XRechnung generiert und Belege verwaltet:
- Lexware Office M (12,90 Euro/Monat): Günstig, einfach, direkt von der großen Marke Haufe
- sevdesk Buchhaltung (16,90 Euro/Monat): Etwas mehr Funktionen, sehr benutzerfreundlich
Den vollständigen Vergleich findest du im Software-Vergleich. Allgemeiner Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber.

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.
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