Als IT-Berater oder IT-Dienstleister rechnest du in der Regel ausschließlich an Unternehmen. Das bedeutet: Du bist voll von der E-Rechnungspflicht betroffen -- als einer der ersten Berufsgruppen, die umstellen müssen.
Warum IT-Berater besonders betroffen sind
IT-Beratung und IT-Dienstleistungen sind typische B2B-Umsätze. Deine Kunden sind fast immer Unternehmen. Ab 2027/2028 müssen alle deine Rechnungen an diese Kunden im E-Rechnungsformat (XRechnung oder ZUGFeRD) vorliegen. Wer heute noch PDF-Rechnungen per E-Mail verschickt, muss das Verfahren ändern.
Was musst du tun?
Konkret sind drei Dinge notwendig:
- E-Rechnungen empfangen können: Seit Januar 2025 Pflicht. Wenn Lieferanten dir E-Rechnungen schicken, musst du diese verarbeiten und archivieren können.
- E-Rechnungen ausstellen können: Ab 2027 (ggf. 2028 je nach Umsatz) musst du an deine Unternehmenskunden XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen.
- Archivierung sicherstellen: E-Rechnungen 10 Jahre GoBD-konform aufbewahren.
Welche Software passt für IT-Berater?
Als IT-Berater hast du häufig keine komplexen Lagerhaltungs- oder Warenwirtschaftsanforderungen. Du brauchst eine schlanke Software für Rechnungen, Buchhaltung und Steuerberater-Export:
- sevdesk (ab 8,90 Euro/Monat): Sehr moderne Benutzeroberfläche, XRechnung automatisch
- Lexware Office (ab 12,90 Euro/Monat): Günstigster DATEV-Export, breite Nutzerbasis
- FastBill (ab 9,99 Euro/Monat): Ideal wenn du nur Rechnungen stellst und nichts weiter
Software-Vergleich: Alle drei Programme vergleichen. Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber. Für Freelancer: E-Rechnungspflicht für Freelancer.

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.
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