E-Rechnung fuer Freelancer: Was gilt 2027?

Als Freelancer rechnest du typischerweise an Unternehmen — und bist damit voll von der E-Rechnungspflicht betroffen. Aber keine Sorge: Die Umsetzung ist einfacher als sie klingt.

Gilt die Pflicht wirklich fuer Freelancer?

Ja, wenn du an Unternehmen rechnest. Die E-Rechnungspflicht gilt fuer alle B2B-Umsaetze in Deutschland — also wenn dein Kunde ein Unternehmen, eine GmbH, eine OHG, eine AG oder ein oeffentlicher Auftraggeber ist. Freelancer, die an andere Unternehmen rechnen, sind betroffen.

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Ausnahmen: Wenn du ausschliesslich an Privatpersonen rechnest (B2C), bist du nicht betroffen.

Der Zeitplan fuer Freelancer

  • Seit Januar 2025: E-Rechnungen empfangen koennen (Pflicht!)
  • 2025/2026: Noch PDF-Rechnung moeglich (mit Zustimmung des Kunden)
  • Bis 2027/2028: E-Rechnungen ausstellen (abhaengig vom Jahresumsatz)

Was musst du konkret tun?

  1. Eine Buchhaltungssoftware einrichten, die XRechnung/ZUGFeRD erzeugt
  2. E-Rechnungen von Lieferanten empfangen und archivieren koennen
  3. Deine bestehenden Kunden ueber den Wechsel informieren (wenn du spaeter umstellst)

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