E-Rechnung Ausland: Gilt die Pflicht für internationale Rechnungen?

Die E-Rechnungspflicht nach dem Wachstumschancengesetz gilt nur für inländische Umsätze. Wenn du Rechnungen an Kunden im Ausland schreibst, bist du von der deutschen Pflicht befreit. Hier sind die Details.

Was gilt als “inländischer Umsatz”?

Ein Umsatz ist inländisch, wenn er nach dem Umsatzsteuergesetz in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen liegt der Ort der Leistung häufig im Ausland -- dann gilt deutsche E-Rechnungspflicht nicht.

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Rechnungen in die EU

Wenn du als deutsches Unternehmen an ein anderes EU-Unternehmen rechnest, handelt es sich in der Regel um eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung. Diese Umsätze sind in Deutschland steuerbefreit (Paragraph 4 Nr. 1a UStG) und fallen damit unter die Ausnahme von der E-Rechnungspflicht. Du kannst weiterhin PDF-Rechnungen schicken.

Wichtig: Das jeweilige EU-Land hat möglicherweise eigene E-Rechnungspflichten. In Italien gilt z.B. bereits seit 2019 eine weitgehende E-Rechnungspflicht (Fattura Elettronica). In Frankreich kommt 2027 eine ähnliche Pflicht. Informiere dich daher auch über die Vorschriften des Empfängerlandes.

Rechnungen in Drittstaaten

Rechnungen an Kunden außerhalb der EU (z.B. USA, Schweiz, Großbritannien) sind Ausfuhrlieferungen oder sonstige Leistungen an Nicht-EU-Unternehmen. Diese Umsätze sind in Deutschland nach Paragraph 4 Nr. 1a UStG steuerfrei. Auch hier gilt: keine deutsche E-Rechnungspflicht.

Rechnungen aus dem Ausland empfangen

Wenn du E-Rechnungen von ausländischen Lieferanten empfängst, musst du diese verarbeiten und archivieren können. Das gilt unabhängig davon, ob die Rechnung in XRechnung- oder ZUGFeRD-Format kommt oder im Format des Lieferlandes. Deine Buchhaltungssoftware sollte gängige EU-Formate verarbeiten können.

Zusammenfassung: Wann gilt die Pflicht?

  • Deutsches Unternehmen an deutsches Unternehmen (B2B): Pflicht ab 2027/2028
  • Deutsches Unternehmen an EU-Unternehmen: Keine deutsche Pflicht; Recht des Empfängerlandes prüfen
  • Deutsches Unternehmen an Drittland-Unternehmen: Keine Pflicht
  • Deutsches Unternehmen an Privatpersonen (egal wo): Keine Pflicht

Alle Ausnahmen im Überblick: E-Rechnungspflicht Ausnahmen 2027. Allgemeiner Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber.

Laurits Holm Hoppe
Laurits Holm Hoppe
Gründer, eRechnungGuide.de

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.

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