E-Rechnung fuer IT-Berater und IT-Dienstleister 2027

Als IT-Berater oder IT-Dienstleister rechnest du in der Regel ausschliesslich an Unternehmen. Das bedeutet: Du bist voll von der E-Rechnungspflicht betroffen — als einer der ersten Berufsgruppen, die umstellen muessen.

Warum IT-Berater besonders betroffen sind

IT-Beratung und IT-Dienstleistungen sind typische B2B-Umsaetze. Deine Kunden sind fast immer Unternehmen. Ab 2027/2028 muessen alle deine Rechnungen an diese Kunden im E-Rechnungsformat (XRechnung oder ZUGFeRD) vorliegen. Wer heute noch PDF-Rechnungen per E-Mail verschickt, muss das Verfahren aendern.

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Was musst du tun?

Konkret sind drei Dinge notwendig:

  1. E-Rechnungen empfangen koennen: Seit Januar 2025 Pflicht. Wenn Lieferanten dir E-Rechnungen schicken, musst du diese verarbeiten und archivieren koennen.
  2. E-Rechnungen ausstellen koennen: Ab 2027 (ggf. 2028 je nach Umsatz) musst du an deine Unternehmenskunden XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen.
  3. Archivierung sicherstellen: E-Rechnungen 10 Jahre GoBD-konform aufbewahren.

Welche Software passt fuer IT-Berater?

Als IT-Berater hast du haeufig keine komplexen Lagerhaltungs- oder Warenwirtschaftsanforderungen. Du brauchst eine schlanke Software fuer Rechnungen, Buchhaltung und Steuerberater-Export:

  • sevdesk (ab 8,90 Euro/Monat): Sehr moderne Benutzeroberflaeche, XRechnung automatisch
  • Lexware Office (ab 12,90 Euro/Monat): Guenstigster DATEV-Export, breite Nutzerbasis
  • FastBill (ab 9,99 Euro/Monat): Ideal wenn du nur Rechnungen stellst und nichts weiter

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