E-Rechnung Ausland: Gilt die Pflicht fuer internationale Rechnungen?

Die E-Rechnungspflicht nach dem Wachstumschancengesetz gilt nur fuer inlaendische Umsaetze. Wenn du Rechnungen an Kunden im Ausland schreibst, bist du von der deutschen Pflicht befreit. Hier sind die Details.

Was gilt als “inlaendischer Umsatz”?

Ein Umsatz ist inlaendisch, wenn er nach dem Umsatzsteuergesetz in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist. Bei grenzueberschreitenden Lieferungen und Leistungen liegt der Ort der Leistung haeufig im Ausland — dann gilt deutsche E-Rechnungspflicht nicht.

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Rechnungen in die EU

Wenn du als deutsches Unternehmen an ein anderes EU-Unternehmen rechnest, handelt es sich in der Regel um eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung. Diese Umsaetze sind in Deutschland steuerbefreit (Paragraph 4 Nr. 1a UStG) und fallen damit unter die Ausnahme von der E-Rechnungspflicht. Du kannst weiterhin PDF-Rechnungen schicken.

Wichtig: Das jeweilige EU-Land hat moeglicherweise eigene E-Rechnungspflichten. In Italien gilt z.B. bereits seit 2019 eine weitgehende E-Rechnungspflicht (Fattura Elettronica). In Frankreich kommt 2027 eine aehnliche Pflicht. Informiere dich daher auch ueber die Vorschriften des Empfaengerlandes.

Rechnungen in Drittstaaten

Rechnungen an Kunden ausserhalb der EU (z.B. USA, Schweiz, Grossbritannien) sind Ausfuhrlieferungen oder sonstige Leistungen an Nicht-EU-Unternehmen. Diese Umsaetze sind in Deutschland nach Paragraph 4 Nr. 1a UStG steuerfrei. Auch hier gilt: keine deutsche E-Rechnungspflicht.

Rechnungen aus dem Ausland empfangen

Wenn du E-Rechnungen von auslaendischen Lieferanten empfaengst, musst du diese verarbeiten und archivieren koennen. Das gilt unabhaengig davon, ob die Rechnung in XRechnung- oder ZUGFeRD-Format kommt oder im Format des Lieferlandes. Deine Buchhaltungssoftware sollte gaengige EU-Formate verarbeiten koennen.

Zusammenfassung: Wann gilt die Pflicht?

  • Deutsches Unternehmen an deutsches Unternehmen (B2B): Pflicht ab 2027/2028
  • Deutsches Unternehmen an EU-Unternehmen: Keine deutsche Pflicht; Recht des Empfaengerlandes pruefen
  • Deutsches Unternehmen an Drittland-Unternehmen: Keine Pflicht
  • Deutsches Unternehmen an Privatpersonen (egal wo): Keine Pflicht

Alle Ausnahmen im Ueberblick: E-Rechnungspflicht Ausnahmen 2027. Allgemeiner Ratgeber: E-Rechnungspflicht Ratgeber.