E-Rechnung Kleinbetragsrechnung: Gilt die Pflicht unter 250 Euro?

Eine der häufigsten Fragen zur E-Rechnungspflicht: Was gilt für kleine Rechnungen? Die Antwort ist eindeutig: Rechnungen bis 250 Euro Bruttobetrag sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

Was sind Kleinbetragsrechnungen?

Als Kleinbetragsrechnung gilt nach Paragraph 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) jede Rechnung, bei der der Gesamtbetrag 250 Euro brutto (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigt. Das ist kein neues Konzept: Die Kleinbetragsregelung gibt es schon lange im deutschen Steuerrecht. Neu ist, dass sie jetzt auch als Ausnahme von der E-Rechnungspflicht gilt.

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Was bedeutet das in der Praxis?

Wenn du Rechnungen unter 250 Euro brutto ausstellst, kannst du weiterhin:

  • Papierrechnungen verschicken
  • PDF-Rechnungen per E-Mail senden
  • Einfache Quittungen oder Kassenbelege ausstellen

Du brauchst kein XRechnung- oder ZUGFeRD-Format für diese Rechnungen.

Welche Pflichtangaben hat eine Kleinbetragsrechnung?

Kleinbetragsrechnungen benötigen weniger Pflichtangaben als normale Rechnungen. Du brauchst nur:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Art und Umfang der Lieferung/Leistung
  • Entgelt und darauf entfallende Umsatzsteuer in einer Summe
  • Steuersatz

Du brauchst KEINE Rechnungsnummer, keine USt-IdNr. des Kunden und keine separate Auflistung von Nettobetrag und Steuerbetrag.

Wichtige Einschränkungen

Vorsteuerabzug: Dein Geschäftspartner kann aus einer Kleinbetragsrechnung zwar Vorsteuer ziehen, aber nur wenn alle oben genannten Angaben vorhanden sind.

Brutto, nicht netto: Die 250-Euro-Grenze gilt für den Bruttobetrag. Eine Rechnung über 210 Euro netto plus 19% Mehrwertsteuer (= 249,90 Euro brutto) gilt noch als Kleinbetragsrechnung. Eine Rechnung über 211 Euro netto (= 251,09 Euro brutto) nicht mehr.

Empfangen: Auch wenn du als Aussteller befreit bist, musst du als Unternehmer seit Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können -- unabhängig vom Betrag.

Praxistipp

Wenn du häufig kleine Betrage in Rechnung stellst (z.B. als Handwerker, Therapeut oder Berater für kurze Leistungen), lohnt es sich trotzdem, das E-Rechnungsformat zu nutzen. Moderne Software wie sevdesk oder Lexware Office erzeugt XRechnung automatisch -- ohne Mehraufwand.

Den vollständigen Überblick findest du in unserem E-Rechnungspflicht Ratgeber. Weitere Ausnahmen: E-Rechnungspflicht Ausnahmen 2027.

Laurits Holm Hoppe
Laurits Holm Hoppe
Gründer, eRechnungGuide.de

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.

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