Die E-Rechnungspflicht gilt stufenweise: Empfangen müssen alle Unternehmen seit 2025, ausstellen ab 2027 Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab 2028 fast alle übrigen B2B-Unternehmen. Aber es gibt echte Ausnahmen. Dieser Artikel zeigt, wer wirklich befreit ist und unter welchen Bedingungen.
Die drei wichtigsten Ausnahmen
1. Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
Die Pflicht gilt ausschließlich für Geschäftsumsätze zwischen Unternehmen (B2B). Wenn du an Privatpersonen rechnest, bist du von der E-Rechnungspflicht komplett befreit. Du kannst weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen ausstellen. Mehr dazu: E-Rechnung B2C erklärt.
2. Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro
Rechnungen bis 250 Euro (Bruttobetrag) sind nach Paragraph 33 UStDV von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Das bedeutet: Für kleine Transaktionen kannst du weiterhin einfache Rechnungen (auch auf Papier oder als PDF) ausstellen, ohne das E-Rechnungsformat verwenden zu müssen. Ausführliche Erklärung: E-Rechnung Kleinbetragsrechnung.
3. Steuerfreie Umsätze (Paragraph 4 Nr. 1-7 UStG)
Bestimmte steuerfreie Umsätze sind ebenfalls ausgenommen. Dazu gehören z.B. Ausfuhrlieferungen (Drittland-Exporte) und andere nach Paragraph 4 Nr. 1 bis 7 UStG befreite Leistungen. Typische Beispiele: Krankenhausleistungen, bestimmte Bildungsleistungen, Finanzdienstleistungen.
Weitere Ausnahmen
- Fahrausweise (Paragraph 34 UStDV): Tickets und Fahrscheine sind von der Pflicht befreit.
- Auslandsumsätze: Rechnungen an Kunden im EU-Ausland oder in Drittstaaten fallen nicht unter die deutsche Pflicht. Mehr dazu: E-Rechnung Ausland.
Was gilt in der Übergangszeit?
Auch innerhalb der Pflicht gibt es Übergangsregelungen bis 2028. Du musst nicht plötzlich alles umstellen. Die genauen Fristen findest du in unserem Artikel zur Übergangsregelung 2025-2028.
Bin ich als Kleinunternehmer betroffen?
Kleinunternehmer (Paragraph 19 UStG) müssen E-Rechnungen empfangen können (seit Januar 2025), aber sind bei der Ausstellung von der Pflicht nicht grundsätzlich befreit -- sie stellen oft an andere Unternehmen aus. Ausnahme: wenn du ausschließlich steuerfreie Leistungen oder B2C-Umsätze hast. Mehr dazu: Kleinunternehmer und E-Rechnungspflicht.
Wichtige Faustregel
Die E-Rechnungspflicht greift, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind: (1) Inländischer Umsatz, (2) beide Parteien sind Unternehmer (B2B), (3) steuerpflichtiger Umsatz, (4) Rechnung über mehr als 250 Euro brutto. Fehlt eine dieser Bedingungen, bist du befreit.
Den vollständigen Überblick über die E-Rechnungspflicht findest du in unserem E-Rechnungspflicht Ratgeber.

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.
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