E-Rechnung B2C: Müssen Privatpersonen E-Rechnungen bekommen?

Die kurze Antwort: Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für Geschäftsumsätze zwischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatpersonen sind davon nicht betroffen.

Was genau bedeutet “B2B-only”?

Die Pflicht nach Paragraph 14 UStG (neue Fassung ab 2025) greift nur, wenn beide Parteien Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind. Das bedeutet:

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  • Unternehmer rechnnet an Unternehmer: E-Rechnung erforderlich (ab 2027/2028)
  • Unternehmer rechnnet an Privatperson: Keine Pflicht; Papier oder PDF weiterhin erlaubt
  • Privatperson rechnnet an Privatperson: Keine Pflicht

Typische Beispiele

Du bist Freelancer und arbeitest für Agenturen und Unternehmen: Alle Rechnungen an diese Kunden müssen ab 2027/2028 als E-Rechnung kommen (mit Übergangsregelungen).

Du bist Handwerker und machst Privataufträge: Für Arbeiten an Privathäusern keine E-Rechnungspflicht. Weiterhin Papier- oder PDF-Rechnung möglich.

Du betreibst einen Online-Shop für Konsumenten: Keine E-Rechnungspflicht. Kassenbelege und PDFs bleiben zulässig.

Sonderfall: Gemischte Kunden

Wenn du an ein Gemisch aus Unternehmen und Privatpersonen rechnest (z.B. als Arzt, Berater oder Handwerker), gilt: E-Rechnung nur für Unternehmer-Kunden (wenn der Umsatz steuerpflichtig ist), Papier/PDF weiterhin für Privatpersonen.

Sonderfall: Vereine und Genossenschaften

Vereine sind nur dann “Unternehmer” im UStG-Sinne, wenn sie wirtschaftlich tätig sind und steuerpflichtige Umsätze erzielen. Rein gemeinnützige Vereine mit ausschließlich steuerbefreiten Aktivitäten können als Endverbraucher gelten. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Kann ich freiwillig E-Rechnungen an Privatpersonen senden?

Ja, du darfst. Es gibt keine Vorschrift, die das verbietet. Manche Unternehmen senden ZUGFeRD-Rechnungen auch an Privatpersonen, weil die Rechnung wie ein normales PDF aussieht -- der maschinell lesbare Teil ist für den Empfänger unsichtbar. Das schadet nicht.

Wichtig: Empfangspflicht gilt für alle Unternehmer

Auch wenn du nur an Privatpersonen rechnest, musst du seit Januar 2025 E-Rechnungen von deinen Lieferanten und Dienstleistern empfangen können. Das ist keine Option, sondern Pflicht.

Mehr zum Thema: E-Rechnungspflicht Ratgeber. Ausnahmen im Überblick: E-Rechnungspflicht Ausnahmen 2027. Für Freelancer: E-Rechnungspflicht für Freelancer.

Laurits Holm Hoppe
Laurits Holm Hoppe
Gründer, eRechnungGuide.de

Experte für E-Rechnungspflicht und Buchhaltungssoftware für Freelancer und KMU in Deutschland. Betreibt eRechnungGuide.de seit 2025 als unabhängige Informations- und Vergleichsplattform.

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