IT-Berater Guide 2027

E-Rechnung für IT-Berater — was gilt wirklich?

IT-Freelancer, Entwickler, Systemintegratoren: Die E-Rechnungspflicht betrifft auch IT-Beratung — besonders wenn du mit öffentlichen Auftraggebern oder Unternehmen arbeitest. Wir klären, wer wann betroffen ist und welche Software sich bei Tagessatz-Abrechnung und Projektvermittlern bewährt.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

IT-Berater, die Rechnungen an Unternehmen stellen (B2B), müssen ab 2028 E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen. Arbeitest du für Behörden oder öffentliche Auftraggeber, ist XRechnung bereits seit 2020 Pflicht. Seit Januar 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können. Wer via Projektvermittler (Hays, GULP, Etengo) arbeitet, rechnet in der Regel mit dem Vermittler ab — der übernimmt die E-Rechnung. Buchhaltungssoftware wie sevdesk kostet ab ca. 9 Euro im Monat und deckt alle Anforderungen ab.

Gilt die E-Rechnungspflicht für IT-Berater?

Ja — wenn du als IT-Berater Rechnungen an andere Unternehmen stellst, bist du von der E-Rechnungspflicht betroffen. Das gilt unabhängig davon, ob du als Freiberufler, GmbH oder Einzelunternehmer tätig bist.

Die Pflicht gilt für B2B-Rechnungen — also Rechnungen zwischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen, was in der IT-Beratung aber selten vorkommt.

Auftraggeber Format Ab wann?
Behörden, Bundesbetriebe (B2G) XRechnung Seit 2020 — jetzt sofort Pflicht
Unternehmen, Konzerne (B2B) XRechnung oder ZUGFeRD Ab 1. Januar 2028
Projektvermittler (Hays, GULP, Etengo) Oft intern — mit Vermittler klären Kommt auf Vertrag an
Privatpersonen (B2C) Beliebig — PDF, Papier Keine Pflicht

Besonderheit: IT-Berater via Projektvermittler

Viele IT-Freelancer arbeiten über Vermittler wie Hays, GULP, Etengo oder Freelancermap. In diesem Fall stellst du die Rechnung an den Vermittler — nicht direkt an den Endkunden. Das hat praktische Konsequenzen:

💡 Tipp für Vermittler-Projekte

Schreib deinem Projektvermittler eine kurze E-Mail und frage, in welchem Format er Rechnungen bevorzugt: PDF, ZUGFeRD oder XRechnung. Viele Vermittler haben schon auf E-Rechnung umgestellt und werden es zu schätzen wissen, wenn du das Format direkt anbietest.

E-Rechnungspflicht 2025–2028 für IT-Berater

Datum Was gilt?
Seit 1. Jan. 2025 Du musst E-Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern empfangen können
1. Jan. 2027 IT-Beratungsfirmen mit über €800.000 Jahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen
1. Jan. 2028 Alle IT-Berater müssen E-Rechnungen für B2B-Kunden ausstellen — unabhängig vom Umsatz

Software für IT-Berater: Was passt zur Tagessatz-Abrechnung?

IT-Berater stellen in der Regel einfache Rechnungen (Tagessatz x Tage = Betrag) — keine komplexen Material- oder Stücklisten. Das macht die Anforderungen an die Software geringer. Entscheidend sind: XRechnung-Export, gute Zeiterfassungs-Integration und DATEV-Schnittstelle (für den Steuerberater).

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Einfachste Bedienung, XRechnung + ZUGFeRD ab 8,90 €/Monat. Zeiterfassung und Projektabrechnung inklusive.

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🔗 Zeiterfassung integrieren?

sevdesk und Lexware Office lassen sich mit Zeiterfassungs-Tools wie Toggl Track, Clockify oder Harvest verbinden. So fließen deine erfassten Stunden direkt in die Rechnung. Für reine Tagessatz-Abrechnung ohne Zeiterfassung reicht die manuelle Eingabe — das dauert unter einer Minute pro Rechnung.

Schritt für Schritt: So stellst du als IT-Berater auf E-Rechnung um

  1. Schritt 1 — Auftraggeber prüfen: Rechnest du mit Behörden, Bundesbetrieben oder Kommunen ab? Dann brauchst du XRechnung jetzt sofort. Für reine Unternehmenskunden hast du bis 2028 Zeit.
  2. Schritt 2 — Vermittler fragen: Arbeitest du via Projektvermittler? Frage kurz per E-Mail an, welches Rechnungsformat gewünscht wird. Viele Vermittler haben schon auf XRechnung oder ZUGFeRD umgestellt.
  3. Schritt 3 — Software testen: Nutze die kostenlosen Testphasen (14–30 Tage). Leg eine Musterrechnung an und exportiere sie als XRechnung-XML.
  4. Schritt 4 — Rechnung validieren: Prüfe deine erste XRechnung mit unserem kostenlosen XRechnung-Validator — er zeigt dir auf einen Blick, ob die Rechnung normkonform ist.
  5. Schritt 5 — Loslegen: Ab 2028 stellst du alle B2B-Rechnungen über die Software aus. Bei einfacher Tagessatz-Abrechnung dauert eine Rechnung 2–3 Minuten.

Du willst die Einrichtung nicht selbst übernehmen? Unser Einrichtungsservice übernimmt das für dich — inklusive Konfiguration deiner Rechnungsvorlagen.

📄 E-Rechnung manuell erstellen? Wenn du noch keine Software nutzen willst, zeigt unsere Schritt-fur-Schritt-Anleitung, wie du eine normkonforme XRechnung oder ZUGFeRD ohne Abo erstellen kannst.

Häufige Fragen von IT-Beratern

Ich bin Kleinunternehmer (§19 UStG) — gilt die Pflicht trotzdem? +
Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit (§34a UStDV). Du musst aber seit Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Wenn du zur Regelbesteuerung wechselst, gilt die Ausstellungspflicht ab dem Zeitpunkt des Wechsels.
Mein Auftraggeber ist in der Schweiz oder Österreich — gilt die Pflicht? +
Nein. Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B-Rechnungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen. Rechnungen an Unternehmen in der Schweiz, Österreich oder anderen EU-Ländern sind nicht betroffen — dort gelten jeweils eigene Regeln.
Was ist, wenn mein Projektvermittler noch kein XRechnung akzeptiert? +
Dann kannst du vorerst weiterhin PDF-Rechnungen stellen. Die gesetzliche Pflicht gilt erst ab 2027 (bei Umsatz über 800.000 €) bzw. 2028 (alle anderen). Du kannst aber proaktiv ZUGFeRD anbieten — das sieht wie ein normales PDF aus, enthält aber eingebettetes XML. Viele Vermittler schätzen das.
Kann ich dieselbe Software für Rechnungen und Zeiterfassung nutzen? +
Ja. sevdesk, Lexware Office und FastBill haben alle eingebaute Zeiterfassungs- oder Stunden-Abrechnung. Alternativ kannst du Toggl Track oder Clockify nutzen und die Stunden per CSV-Import in die Buchhaltungssoftware übertragen. Bei reiner Tagessatz-Abrechnung brauchst du das meist gar nicht.
Brauche ich XRechnung oder reicht ZUGFeRD? +
Für öffentliche Auftraggeber (Behörden, Kommunen) ist XRechnung Pflicht. Für Unternehmenskunden ist ZUGFeRD die praktischere Wahl — es sieht aus wie ein PDF, enthält aber eingebettetes XML. Alle empfohlenen Softwareprogramme erstellen beide Formate auf Knopfdruck.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für meine Steuerberatungskosten? +
Langfristig sinken sie: Dein Steuerberater kann E-Rechnungen automatisch in DATEV einlesen, ohne manuelle Buchung. Kurzfristig entstehen einmalige Einrichtungskosten. Frage deinen Steuerberater, welches Buchhaltungsprogramm er bevorzugt — das spart dir Zeit beim Jahresabschluss.
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