Ratgeber 2026

Die e-Rechnungspflicht — alles was du wissen musst

Ab 2025 gilt die Empfangspflicht, ab 2027 die Ausstellungspflicht zur elektronischen Rechnung im deutschen B2B-Bereich. Wir erklären, was das konkret für dich als Freelancer oder Selbstständigen bedeutet — inklusive konkreter Schritte, Fristen und häufiger Fragen.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

Ab 2025 müssen alle deutschen Unternehmen e-Rechnungen empfangen können, ab 2027 auch ausstellen (bei über 800.000 € Umsatz), ab 2028 alle übrigen B2B-Unternehmen. Kleinunternehmer (§19 UStG) sind dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (§34a UStDV), müssen aber empfangen können. Buchhaltungssoftware wie sevdesk oder Lexware Office erledigt die Umstellung automatisch.

Inhalt
  1. Was ist die e-Rechnungspflicht?
  2. Wer ist betroffen?
  3. Zeitplan und Fristen
  4. XRechnung und ZUGFeRD erklärt
  5. Was musst du konkret tun?
  6. Welche Software hilft?
  7. Archivierungspflicht — was musst du aufbewahren?
  8. e-Rechnung empfangen — was wenn du kein System hast?
  9. Kosten vs. Risiken
  10. Häufige Fragen

1. Was ist die e-Rechnungspflicht?

Die e-Rechnungspflicht ist eine gesetzliche Anforderung, die im Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108) verankert ist. Sie verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, Rechnungen im B2B-Bereich in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format auszustellen und zu empfangen — statt als einfaches PDF oder auf Papier.

Das Ziel ist Digitalisierung und Steuerkontrolle: Finanzämter können elektronische Rechnungen automatisch prüfen. Deutschland folgt damit einem europaweiten Trend — der sogenannten ViDA-Initiative der EU (Value Added Tax in the Digital Age), die in allen Mitgliedsländern eine Digitalisierung von Rechnungsprozessen vorantreibt.

Für dich als Unternehmer bedeutet das: keine Mehrarbeit durch moderne Software, aber eine Umstellung bei der Rechnungserstellung und Verarbeitung. Die gute Nachricht: Gute Buchhaltungssoftware übernimmt das vollautomatisch — du stellst einfach deine Rechnung wie gewohnt aus, und die Software generiert das richtige Format.

Gesetzliche Grundlage: §14 Abs. 8 UStG (Umsatzsteuergesetz) und die Implementierung des Wachstumschancengesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 108). Die Frist für die Umsetzung ist festgelegt, es gibt keine Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmer oder Freiberufler — alle sind betroffen.

Besonderheit: Während die EU-Richtlinie hauptsächlich Unternehmen betrifft, die mit öffentlichen Auftraggebern arbeiten, hat Deutschland die Anforderung auf den gesamten B2B-Bereich ausgedehnt. Das macht Deutschland zu einem der strengeren Länder bei der Umsetzung.

2. Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für alle inländischen B2B-Transaktionen — also Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen. Das betrifft dich, wenn du als Freelancer oder Selbstständiger Rechnungen an andere Unternehmen stellst. Es ist egal, ob diese Unternehmen groß oder klein sind, ob dein Auftraggeber mit Behörden zu tun hat oder nicht.

Genauer gesagt: Die Pflicht betrifft dich, wenn dein Geschäftssitz in Deutschland liegt und du innerhalb Deutschlands tätig wirst. Auch wenn dein Auftraggeber eine Filiale in Deutschland hat, ist die deutsche Unternehmenseinheit betroffen.

⚠ Wichtig: Kleinunternehmer sind NICHT ausgenommen

Auch wenn du die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) nutzt und keine Mehrwertsteuer ausweist, musst du ab 2028 elektronische Rechnungen empfangen können. Ab wann du sie auch ausstellen musst, hängt von deinem Umsatz ab. Und ab 2028 auch ausstellen — unabhängig davon, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht. → Alles für Kleinunternehmer

Nicht betroffen sind:

Ausland: Rechnungen an ausländische Unternehmen (EU und Nicht-EU) fallen vorerst nicht unter die deutsche e-Rechnungspflicht. Es reichen weiterhin PDF-Rechnungen oder andere Formate aus. Allerdings haben viele EU-Länder eigene Regelungen — z.B. Italien, Frankreich und Spanien haben bereits ViDA-Anforderungen umgesetzt. Wenn du international tätig bist, solltest du dich informieren, welche Anforderungen in deinen Kundenländern gelten.

Wichtig für ZUGFeRD-Nutzer: Wenn du bereits ZUGFeRD-Rechnungen ausstellst, erfüllst du die Anforderung vollständig. ZUGFeRD ist ein in Deutschland entwickeltes Hybridformat, das die gesetzlichen Vorgaben vorausschauend erfüllt.

3. Zeitplan und Fristen

Die Umsetzung erfolgt stufenweise. Hier ist der genaue Zeitplan:

Datum Was passiert? Betroffen
1. Jan. 2025 Alle Unternehmen müssen e-Rechnungen empfangen können Alle
1. Jan. 2027 Unternehmen mit über €800.000 Jahresumsatz müssen e-Rechnungen ausstellen Größere Unternehmen
1. Jan. 2028 Alle Unternehmen müssen e-Rechnungen ausstellen — auch Freelancer und Kleinunternehmer Alle ohne Ausnahme

Was bedeutet das konkret?

4. XRechnung und ZUGFeRD erklärt

Es gibt zwei zulässige Formate für die e-Rechnung in Deutschland. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen vollständig.

XRechnung

Reines XML-Format — nur maschinenlesbar. Standard für öffentliche Auftraggeber (B2G) und zunehmend auch für B2B. Das Format ist sehr strukturiert und wird von allen modernen Buchhaltungssystemen unterstützt. Es kann nicht direkt als PDF gedruckt werden — nur durch eine Software.

Standard seit 2020 in der öffentlichen Verwaltung
ZUGFeRD (auch UBL-basiert)

Hybrides Format: ein normales, lesbares PDF mit eingebettetem XML. Sowohl für Menschen als auch für Buchhaltungssoftware lesbar — praktischer Übergang für viele Unternehmen. Du kannst das Dokument wie ein normales PDF ausdrucken und archivieren, die Software verarbeitet das XML automatisch.

Ideal für den Übergang, sehr benutzerfreundlich

Welches Format solltest du verwenden? Das hängt von deinen Kunden ab. Moderne Buchhaltungssoftware wie sevdesk, Lexware Office und FastBill erstellen beide Formate automatisch — du musst dich nicht aktiv dafür entscheiden. Die Software generiert einfach das jeweils passende Format:

5. Was musst du konkret tun?

Für die meisten Freelancer und Selbstständigen ist der Handlungsbedarf überschaubar. Die Umstellung funktioniert in wenigen Schritten:

  1. Schritt 1 – E-Rechnungen empfangen (ab 1.1.2025): Stelle sicher, dass dein E-Mail-Postfach oder deine Buchhaltungssoftware XRechnung/ZUGFeRD-Anhänge verarbeiten kann. Das ist einfach: Fast jedes E-Mail-Programm und jede Buchhaltungssoftware kann damit umgehen — es ist eine Datei wie jede andere. Wichtig: Die Empfängerfähigkeit ist jetzt schon Pflicht (seit 1.1.2025).
  2. Schritt 2 – Software wählen (bis 2027): Entscheide dich, ob du weiterhin manuell Rechnungen erstellst (möglich bis 2027) oder auf eine Buchhaltungssoftware wechselst. Wir empfehlen den Wechsel, da er die Arbeit langfristig erleichtert. Eine gute Software kostet nur €8–10/Monat.
  3. Schritt 3 – Umstellen und Testen (bis 2027): Wenn du dich für Software entscheidest, stelle um. Es dauert typischerweise 30–60 Minuten, bis deine Rechnungsnummern, Daten, Kunden und Steuersätze importiert und konfiguriert sind. Danach läuft alles automatisch. Lieber einrichten lassen? Unser Einrichtungsservice übernimmt das für dich.
  4. Schritt 4 – Bestandsrechnungen: Alte PDF-Rechnungen müssen nicht umgestellt werden. Die Pflicht gilt nur für Rechnungen, die du ab 1.1.2027 (oder 2028 je nach Umsatz) ausstellst.
  5. Schritt 5 – Archivierung klären (GoBD): e-Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (siehe auch Abschnitt Archivierungspflicht). Gute Buchhaltungssoftware übernimmt das automatisch — die Rechnungen sind digital archiviert und revisionssicher.
✅ Tipp: Kleine Änderungen sind keine Mühe

Viele Unternehmer denken, die Umstellung ist kompliziert. In Wahrheit ist sie sehr einfach: Du stellst Rechnungen wie gewohnt aus — die Software erzeugt das richtige Format automatisch. Du merkst davon nichts. Gutes Beispiel: sevdesk — du erstellst eine Rechnung wie immer, und die Software generiert automatisch XRechnung und ZUGFeRD parallel.

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🛠️ Hilfe bei der Einrichtung?

Keine Lust, die Software selbst einzurichten? → Unser Einrichtungsservice

6. Welche Software hilft?

Die einfachste Lösung: Eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware, die XRechnung und ZUGFeRD automatisch generiert. Hier sind unsere Empfehlungen mit vollständiger e-Rechnungs-Funktionalität — bereits im günstigsten Paket enthalten:

sevdesk
⭐ Empfehlung für die meisten
14 Tage gratis →
Lexware Office
🏆 Stärkste Marke
30 Tage gratis →
FastBill
💚 Beste Bewertung (4,8/5)
14 Tage gratis →

Was bieten diese Programme?

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7. Archivierungspflicht — was musst du aufbewahren?

Mit der e-Rechnungspflicht kommt auch eine wichtige Begleitregel: die Archivierungspflicht nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).

Die Faustregel: E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden — genauso wie Papierrechnungen. Der Unterschied: Bei elektronischen Rechnungen ist die Aufbewahrung revisionssicher, also nicht zu verändernde Weise erforderlich.

Was heißt revisionssicher?

Revisionssichere Archivierung bedeutet, dass die Rechnungen nachträglich nicht verändert oder gelöscht werden können. Die Finanzbehörden können also sicher sein, dass eine Rechnung nicht manipuliert wurde.

Das klingt kompliziert, aber es ist einfach: Gute Buchhaltungssoftware wie sevdesk, Lexware und FastBill machen das automatisch. Die Rechnung wird so gespeichert, dass ein Finanzbeamter später sieht, wann sie erstellt wurde und dass sie nicht verändert wurde.

Konkret für dich:

Praktischer Tipp: Wenn du eine Buchhaltungssoftware nutzt, übernimmt die Software die revisionssichere Archivierung automatisch. Das erleichtert die Umsetzung erheblich — ersetzt aber kein eigenes Backup.

Hinweis zu Cloud-Software und Datensicherung: Cloudbasierte Anbieter wie sevdesk, Lexware Office und FastBill versprechen eine 10-jährige Aufbewahrung deiner Daten — auch nach einer Kündigung (Lexware Office gewährt z.B. einen read-only-Zugang für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht). Das ist eine wichtige Schutzmaßnahme, aber kein vollständiger Ersatz für ein eigenes Backup: Im Insolvenzfall eines Anbieters in Jahr 8 deiner Aufbewahrungspflicht hast du keinen garantierten Zugriff. Empfehlung: Exportiere deine Rechnungsdaten regelmäßig (z.B. einmal jährlich als CSV oder PDF-Sammlung) und speichere sie an einem Ort unter deiner eigenen Kontrolle — lokal oder bei einem separaten Cloud-Dienst.

Was passiert, wenn du nicht richtig archivierst? Bei Nachfragen des Finanzamtes können fehlende oder nicht-revisionssicher archivierte Rechnungen zu Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall können Betriebsprüfungen kompliziert werden. Mit der richtigen Software ist dieses Risiko praktisch ausgeschlossen.

8. e-Rechnung empfangen — was wenn du kein System hast?

Eine wichtige Frage: Was, wenn deine Lieferanten dir e-Rechnungen schicken, du aber kein spezialisiertes System hast? Gute Nachricht: Das funktioniert völlig problemlos. Du kannst e-Rechnungen empfangen, ohne etwas Besonderes zu kaufen oder einzurichten.

Szenario 1: E-Rechnung per E-Mail

Szenario 2: E-Rechnung über Portal

Die gute Nachricht: Das Empfangen von e-Rechnungen ist kostenlos und unkompliziert. Du musst

Es gibt auch kostenlose Lösungen zum Empfangen:

✅ Kostenlos: E-Mail

Du brauchst nichts zu kaufen oder zu konfigurieren. Dein E-Mail-Client akzeptiert XRechnung und ZUGFeRD-Dateien wie jede andere Datei. Speichern, fertig.

✅ Kostenlos: Unser Validator

Auf eRechnungGuide.de/validator kannst du XRechnungen kostenlos hochladen und prüfen — zur Kontrolle und zum Lesen.

Empfehlung: Wenn du regelmäßig Rechnungen empfängst (z.B. als Unternehmer) oder ausstellen willst, ist eine Buchhaltungssoftware sinnvoll. Dann ist Empfang und Verarbeitung vollautomatisch und du hast alles an einem Ort. Aber eine Pflicht ist das nicht — es reichen E-Mail und unsere kostenlosen Tools.

Zusammenfassend: Die Empfängerpflicht seit 1.1.2025 ist nicht schwierig. Du kannst sie völlig kostenlos erfüllen. Nur wenn du auch ausstellen musst (ab 2027/2028), brauchst du Software oder einen manuellen Prozess.

9. Kosten vs. Risiken

Eine wirtschaftliche Überlegung: Was kostet die Umstellung auf e-Rechnungen, und was sind die Risiken, wenn ich nichts tue?

💰 Kosten der Software
  • sevdesk: ca. €8–12/Monat = €96–144/Jahr
  • Lexware: ca. €10–15/Monat = €120–180/Jahr
  • FastBill: ca. €9,99–29,99/Monat = €120–360/Jahr
  • Einmaligsumme für Umstellung: ca. 30–60 Minuten deine Zeit (unbezahlt)
Gesamtkosten pro Jahr: ~€100–200
⚠️ Risiken bei Nichtbeachtung
  • Bußgelder: €5.000–€1.000.000 (je nach Schwere)
  • Betriebsprüfung: Finanzamt kann einfacher Prüfungen durchführen
  • Rechnungen nicht akzeptiert: Kunden (größere Unternehmen) könnten deine PDF-Rechnungen ablehnen
  • Geschäftsverlust: Risiko, Kunden zu verlieren, wenn sie e-Rechnungen brauchen
Maximales Risiko: €1.000.000+ (mit Geschäftsverlust)

Die Rechnung ist einfach: Du investierst €100–200/Jahr in Software, um Risiken von potenziell €1.000.000+ zu vermeiden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist extrem günstigan deine Seite.

Zusätzliche Vorteile der Software: Die Investition in Buchhaltungssoftware bringt dir nicht nur e-Rechnungs-Compliance, sondern auch:

10. Checkliste zur Vorbereitung

Nutze diese Checkliste, um dich systematisch vorzubereiten:

11. Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als Kleinunternehmer e-Rechnungen ausstellen? +
Nein — Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (§34a UStDV). Du musst aber seit 1. Januar 2025 e-Rechnungen empfangen können. Freiwillig kannst du jederzeit e-Rechnungen ausstellen. Wechselst du zur Regelbesteuerung, gilt die Ausstellungspflicht ab dem Zeitpunkt des Wechsels.
Was ist, wenn mein Auftraggeber kein XML akzeptiert? +
Du kannst ZUGFeRD verwenden — das ist ein normales PDF mit eingebettetem XML. Der Empfänger kann es wie ein normales PDF lesen, die Software verarbeitet das XML automatisch. Das ist der praktische Übergangsstandard.
Kostet gute Buchhaltungssoftware wirklich nur ~€10/Monat? +
Ja. Alle drei Programme (sevdesk, Lexware Office, FastBill) bieten vollständige e-Rechnungs-Funktionalität bereits im günstigsten Paket ab ca. €8–12/Monat. Da sind oft auch weitere Funktionen wie Zeiterfassung und Belegrechnisse enthalten.
Ich nutze Excel für Rechnungen — muss ich wechseln? +
Ja, ab 2028 reichen Excel-Rechnungen oder manuell erstellte PDFs nicht mehr aus für B2B. Eine Buchhaltungssoftware ist die sauberste Lösung — oder ein Rechnungs-Plugin wie unserer kostenlosen XRechnung-Generator, wenn du nur eine oder zwei Rechnungen pro Monat stellst.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse? +
Das Wachstumschancengesetz sieht Bußgelder vor (€5.000–€1.000.000). Außerdem riskierst du, dass Rechnungen von Kunden nicht akzeptiert werden. Bei Betriebsprüfungen wird es kompliziert, wenn du die Pflicht nicht erfüllt hast.
Was ist ViDA und was hat das mit der deutschen Pflicht zu tun? +
ViDA (Value Added Tax in the Digital Age — „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter") ist eine EU-Initiative zur Digitalisierung von Rechnungsprozessen. Deutschland implementiert ViDA durch die e-Rechnungspflicht. Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Spanien haben ähnliche oder strengere Regeln erlassen. ViDA ist das europäische Dach — die deutsche e-Rechnungspflicht ist unsere nationale Umsetzung mit verschärften Anforderungen.
Gilt die Pflicht auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen? +
Ja, auch wenn ein Verein oder eine gemeinnützige Stiftung B2B-Rechnungen ausstellt. Die Ausnahmen sind sehr eng gefasst. Ein Verein, der z.B. als Auftragnehmer für ein Unternehmen tätig ist, muss e-Rechnungen ausstellen. Nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Rechnungen unter €250) gibt es Ausnahmen.
Kann ich weiter PDF-Rechnungen für Privatpersonen (B2C) stellen? +
Ja, absolut. Die e-Rechnungspflicht gilt nur für B2B — also Rechnungen an Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen können weiterhin als PDF, Papier oder beliebiges anderes Format gestellt werden. Allerdings: Manche Unternehmer stellen auch an Private e-Rechnungen aus Professionalgründen aus. Das ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.
Muss ich auch als ausländisches Unternehmen, das in Deutschland tätig ist, e-Rechnungen ausstellen? +
Ja. Wenn du einen Geschäftssitz in Deutschland hast oder von hier aus tätig wirst (mit Kunden in Deutschland), musst du dich an die deutsche e-Rechnungspflicht halten. Die Buchhaltungssoftware kümmert sich automatisch darum. Wenn du nur gelegentlich in Deutschland tätig bist, empfehlen wir, dich mit einem Steuerberater abzustimmen.
Was bedeutet "strukturiertes elektronisches Format" genau? +
Ein strukturiertes Format bedeutet, dass die Rechnung maschinenlesbar ist — also dass ein Computer alle wichtigen Daten (Rechnungsnummer, Datum, Betrag, Steuersätze, Kunden-ID etc.) automatisch extrahieren kann. XRechnung und ZUGFeRD sind strukturierte Formate. Ein PDF ist nicht strukturiert — ein Mensch kann es lesen, aber ein Computer nicht (ohne spezielle Software). Das Ziel der strukturierten Formate ist, dass Finanzämter Rechnungen automatisch prüfen können.

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