Gesetzliche Pflicht

E-Rechnungspflicht 2027 — wer ist betroffen und was musst du tun?

Alles, was Freelancer, Handwerker und KMU über die neue Rechnungspflicht wissen müssen.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland wird stufenweise eingeführt. Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen e-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen Großunternehmen (Umsatz >800.000€) e-Rechnungen ausstellen. Ab 2028 müssen alle übrigen B2B-Unternehmen e-Rechnungen ausstellen — mit Ausnahme von Kleinunternehmern nach §19 UStG, die dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit sind (§34a UStDV). Wer nicht mitspielt, riskiert Vorsteuerabzug und Bußgelder.

Was ist die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht ist eine Anforderung, dass Rechnungen in elektronischer Form versendet und verarbeitet werden müssen. Sie wurde durch das Wachstumschancengesetz (WachstumsChG) eingeführt und ist in §14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verankert. Das Ziel: schnellere Zahlungen, weniger Papier und bessere Kontrolle für die Finanzbehörden.

Im Gegensatz zu früheren Regelungen ist die E-Rechnung jetzt nicht optional. Sie ist eine gesetzliche Pflicht für fast alle Unternehmen, die Geschäfte in Deutschland tätigen.

💡 Gut zu wissen:

E-Rechnungen müssen strukturiert sein und maschinenlesbar vorliegen. Das bedeutet: Die Rechnungsdaten sind in einem standardisierten Format (z.B. XML) gespeichert, nicht einfach als PDF. Das ermöglicht automatische Verarbeitung.

Zeitplan: Die drei Fristen

Die E-Rechnungspflicht wird in drei Stufen eingeführt. Das gibt dir Zeit, dich vorzubereiten — aber du solltest nicht zu lange warten.

2025
Empfangspflicht ab 1. Januar 2025

Alle Unternehmen müssen ab sofort e-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das ist bereits aktiv. Es betrifft dich auch, wenn du selbst noch keine e-Rechnungen verschickst. Papierrechnungen bleiben vorerst erlaubt.

2027
Ausstellungspflicht für Großunternehmen ab 1. Januar 2027

Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000€ müssen ab sofort e-Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen noch Papierrechnungen verwenden.

2028
Ausstellungspflicht für alle ab 1. Januar 2028

Alle Unternehmen müssen e-Rechnungen ausstellen — mit einer Ausnahme: Kleinunternehmer mit Jahresumsätzen unter 22.000€ haben Befreiung. Für alle anderen ist die E-Rechnung ab jetzt verbindlich.

⚠️ Wichtig für Großunternehmen:

Wenn dein Umsatz 2026 über 800.000€ liegt, musst du 2027 ready sein. Du solltest jetzt anfangen, die technische Infrastruktur aufzubauen.

Wer ist betroffen?

Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen betroffen. Hier ein Überblick, der auf dein Geschäftsmodell zugeschnitten ist:

Unternehmenstyp Deadline Ausstellen Besonderheiten
Freelancer & Handwerker 2028 (oder früher, wenn >800k) Nur für B2B-Rechnungen erforderlich. B2C-Rechnungen an Privatpersonen sind ausgenommen.
Kleinunternehmer (<22k€) 2028 (optional) Haben eine Befreiung — müssen aber e-Rechnungen empfangen können (Empfangspflicht).
KMU (22k – 800k€) 2028 Müssen 2028 e-Rechnungen ausstellen. Ab 2025 bereits Empfangspflicht.
Großunternehmen (>800k€) 2027 Erste Gruppe mit voller Ausstellungspflicht. Zeitdruck ist jetzt.
Subunternehmer, Lieferanten 2027 oder 2028 Deadline hängt vom Umsatz ab. Bedenke: Deine Kunden werden e-Rechnungen verlangen.
ℹ️ Spezialfall: Rechnungen an Privatpersonen

Wenn du Rechnungen an Privatpersonen (B2C) stellst, brauchst du keine e-Rechnungen. Das betrifft z.B. Restaurants, Einzelhandelläden oder Dienstleister mit reinen Kundengeschäften. Aber: Rechnungen an andere Unternehmen müssen elektronisch sein.

Welche Formate sind zulässig?

Es gibt mehrere zugelassene Formate für E-Rechnungen. Du kannst zwischen ihnen wählen — wichtig ist, dass du ein strukturiertes, maschinenlesbares Format verwendest.

XRechnung

Das nationale deutsche Standard-Format für e-Rechnungen. XRechnung ist ein reines XML-Format (keine PDF). Es wird vor allem bei öffentlichen Aufträgen und im B2B-Bereich verwendet. Standard der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards).

ZUGFeRD

Ein Hybrid-Format, das eine lesbare PDF mit eingebetteten strukturierten Daten kombiniert. Besonders nutzerfreundlich, da Rechnungen auch von Menschen lesbar sind. Wird vom Forum für elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) gepflegt. Viele KMU verwenden ZUGFeRD, da es einfacher zu handhaben ist.

Factur-X

Die europäische Version von ZUGFeRD. Factur-X wird international erkannt und ist für grenzüberschreitende Geschäfte relevant. In Deutschland ist Factur-X jedoch weniger verbreitet.

EN 16931

Das europäische Standard-Format für e-Rechnungen. XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X basieren alle auf EN 16931. Alle zulässigen Formate sind damit kompatibel.

💡 Für Anfänger:

Wenn du nicht sicher bist, welches Format du wählen sollst: Frag deine Kunden! Viele haben bereits Vorlieben oder Anforderungen. Oder nutze eine Buchhaltungssoftware, die mehrere Formate unterstützt — die meisten modernen Tools können alle gängigen Formate generieren.

Was passiert bei Verstößen?

Die Einhaltung der E-Rechnungspflicht wird von den Finanzbehörden überprüft. Es gibt echte Konsequenzen für Nichtbeachtung:

Verlust des Vorsteuerabzugs

Das ist die häufigste Konsequenz. Wenn dein Unternehmen keine e-Rechnungen akzeptiert, kannst du unter Umständen keine Vorsteuer mehr abziehen. Das ist teuer.

Bußgelder

Das Finanzamt kann Bußgelder bis zu mehreren tausend Euro verhängen, wenn du absichtlich oder fahrlässig gegen die E-Rechnungspflicht verstößt. Die Finanzbehörden intensivieren die Kontrollen.

Nachzahlungen

Wenn Vorsteuerabzüge versagt werden, können Nachzahlungen von Umsatzsteuer plus Strafzinsen folgen — auch für mehrere Jahre rückwirkend.

⚠️ Wichtig:

Die Finanzbehörden prüfen zunehmend die Einhaltung. Es ist nicht mehr nur eine empfehlung — es ist ein echtes Risiko, das zu ignorieren.

Was musst du jetzt tun?

Hier ist ein praktischer Aktionsplan, um dich vorbereitet zu halten:

Schritt 1: Status ermitteln

Kläre deine Situation: Wie hoch ist dein Jahresumsatz? Machst du B2B-Geschäfte? Nutzt du bereits Buchhaltungssoftware? Nutze dafür unseren kostenlosen Compliance-Check.

Schritt 2: Passende Software auswählen

Wenn du noch keine e-Rechnungs-fähige Software nutzt, vergleiche Optionen. Schau dir unseren Software-Vergleich an. Beliebte Optionen sind sevdesk, Lexoffice, Fastbill und andere.

Schritt 3: Leitweg-ID registrieren

Falls du an öffentliche Auftraggeber rechnest, registriere deine Leitweg-ID kostenlos auf www.leitweg-id.de. Für reine B2B-Geschäfte ist das optional, aber empfohlen.

Schritt 4: Team schulen

Dein Buchhaltungs- und Vertriebsteam sollte verstehen, wie e-Rechnungen funktionieren. Nutze die Schulungsressourcen deiner Software oder unseren Ratgeber.

Schritt 5: Empfang testen

Bevor du selbst e-Rechnungen verschickst: Teste den Empfang mit einem Partner oder Lieferanten. So findest du Probleme, bevor sie zu echten Herausforderungen werden.

Software-Empfehlungen

Für die meisten Unternehmen ist eine moderne Buchhaltungssoftware mit e-Rechnungs-Support der einfachste Weg. Schau dir unsere Bewertungen an:

💻 Vollständiger Vergleich: In unserem detaillierten Software-Vergleich findest du Funktionen, Preise und Bewertungen aller großen Anbieter.

Beliebte Optionen für verschiedene Unternehmenstypen:

sevdesk

Einsteigerfreundlich, vollständige e-Rechnungs-Integration, gute Unterstützung. Ideal für Freelancer und kleine KMU. sevdesk kostenlos testen →

Lexoffice

Beliebte Cloud-Lösung mit umfassender e-Rechnungs-Unterstützung. Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für KMU.

Fastbill

Modernes Design, starke API. Gut für Unternehmen mit besonderen Integrationsanforderungen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich weiterhin Papierrechnungen verschicken?

Das hängt ab: Für B2C-Rechnungen (an Privatpersonen) bleiben Papierrechnungen erlaubt. Für B2B-Rechnungen (an Unternehmen) musst du ab 2027 (für >800k€ Umsatz) oder ab 2028 (für alle anderen) e-Rechnungen nutzen. Papierrechnungen sind dann nicht mehr zulässig.

Was ist mit Rechnungen ins Ausland?

Für Rechnungen außerhalb der EU gelten unterschiedliche Regeln. Die E-Rechnungspflicht betrifft hauptsächlich Geschäfte innerhalb Deutschlands und der EU. Für internationale Rechnungen solltest du dich informieren, welche Anforderungen das Zielland hat.

Muss ich eine neue Software kaufen?

Nicht unbedingt. Viele bestehende Tools haben bereits e-Rechnungs-Support. Prüfe zuerst, was deine aktuelle Software kann. Nur wenn das nicht ausreicht, musst du wechseln oder upgraden. Viele Anbieter bieten kostenlose Tests an.

Gibt es Übergangsfristen oder Ausnahmen?

Ja: Kleinunternehmer mit Jahresumsätzen unter 22.000€ haben eine dauerhafte Befreiung von der Ausstellungspflicht. Sie müssen aber trotzdem e-Rechnungen empfangen können. Andere Ausnahmen sind sehr selten und erfordern spezielle Genehmigungen des Finanzamts.

Was kostet eine E-Rechnungs-Software?

Das variiert stark. Manche Tools bieten kostenlose Basispläne an. Professionelle Buchhaltungssoftware kostet typischerweise zwischen 10€ und 100€ pro Monat, je nach Umfang und Unternehmenstyp. Schau dir unseren Vergleich an, um Preise zu vergleichen.

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