§19 UStG

e-Rechnung für Kleinunternehmer – was gilt wirklich?

Du bist Kleinunternehmer nach §19 UStG? Dann musst du keine Umsatzsteuer ausweisen — aber bei der e-Rechnungspflicht gelten trotzdem besondere Regeln für dich. Wir erklären, was du ab 2025 und 2028 beachten musst.

Was ändert sich? ↓ Software für Kleinunternehmer
⚡ Das Wichtigste in Kürze

Kleinunternehmer nach §19 UStG haben eine wichtige Ausnahme: Du bist dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (§34a UStDV). Du musst aber seit 1. Januar 2025 e-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Wenn du freiwillig e-Rechnungen ausstellen möchtest, ist eine Buchhaltungssoftware ab 9 €/Monat ein großer Vorteil.

Seit Jan. 2025
Empfangspflicht gilt
Bis Jan. 2028
Ausstellungspflicht noch nicht
§19 UStG
Keine MwSt.-Ausweis
Ab €9,99/Monat
Konforme Software

Bin ich als Kleinunternehmer von der e-Rechnungspflicht betroffen?

Kurze Antwort: Ja, aber gestaffelt. Die Pflicht zur e-Rechnung gilt im deutschen B2B-Bereich für alle Unternehmen — auch für Kleinunternehmer nach §19 UStG. Jedoch gibt es eine wichtige Unterscheidung zwischen Empfangen und Ausstellen.

✓ Was gilt seit Januar 2025 (bereits aktiv)

Du musst eingehende e-Rechnungen empfangen und archivieren können. Das bedeutet: Wenn ein Geschäftspartner dir eine Rechnung als XRechnung (XML-Datei) oder ZUGFeRD-PDF schickt, musst du diese korrekt entgegennehmen und aufbewahren. Eine normale E-Mail-Adresse reicht technisch — aber die XML-Datei muss GoBD-konform archiviert werden.

✓ Deine Ausnahme ab Januar 2028

Ab 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich e-Rechnungen ausstellen — mit einer wichtigen Ausnahme: Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (§34a UStDV). Du musst also weiterhin keine e-Rechnungen ausstellen — kannst aber freiwillig jederzeit zu e-Rechnungen wechseln, wenn deine Kunden das wünschen.

Darf ich als Kleinunternehmer überhaupt XRechnungen ausstellen?

Ja — du kannst bereits jetzt freiwillig XRechnungen oder ZUGFeRD-Rechnungen ausstellen. Das ist auch empfehlenswert, wenn deine Kunden Unternehmen sind: Viele Buchhaltungsabteilungen bevorzugen strukturierte e-Rechnungen und du wirkst professioneller.

Wichtig: Bei Kleinunternehmer-Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Du musst in der Rechnung auf §19 UStG hinweisen. Gute Software hilft dir, das korrekt umzusetzen.

Was steht in einer Kleinunternehmer-XRechnung?

🔍 Tipp: XRechnung vorab prüfen

Du kannst deine fertige XRechnung (XML-Datei) kostenlos auf Korrektheit prüfen — bevor du sie an deinen Kunden schickst.

Jetzt kostenlos validieren →

Gilt die Pflicht auch für Privatpersonen (B2C)?

Nein. Die e-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für B2B-Transaktionen — also Rechnungen zwischen Unternehmen. Wenn du als Kleinunternehmer Rechnungen an Privatpersonen stellst, bist du von der Pflicht nicht betroffen und kannst weiterhin normale PDF-Rechnungen ausstellen.

e-Rechnungspflicht 2027/2028 — konkret vorbereiten als Kleinunternehmer

Auch wenn deine persönliche Ausstellungspflicht erst ab Januar 2028 gilt, gibt es gute Gründe, schon jetzt zu handeln: Software braucht Einrichtungszeit, Kunden stellen bereits jetzt auf e-Rechnung um, und wer früh wechselt, umgeht den Stress kurz vor der Deadline.

📥 Empfangspflicht — gilt seit 2025

Du musst bereits heute in der Lage sein, XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien entgegenzunehmen. Eine E-Mail-Adresse reicht — aber du musst die XML-Datei korrekt 10 Jahre GoBD-konform archivieren.

📤 Ausstellungspflicht — ab 1. Januar 2028

Ab diesem Datum musst du als Kleinunternehmer bei B2B-Rechnungen XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen — auch wenn du keine Umsatzsteuer ausweist. Wer das nicht tut, riskiert, dass Rechnungen zurückgewiesen werden.

Deine Checkliste: Was du jetzt konkret tun solltest

1
Empfangspflicht prüfen (sofort)

Kannst du heute eine XRechnung-XML-Datei empfangen und öffnen? Wenn nicht, richte eine geeignete Software oder zumindest den kostenlosen XRechnung-Viewer ein.

2
Archivierungslösung sicherstellen (sofort)

XML-Dateien müssen 10 Jahre revisionssicher aufbewahrt werden. Buchhaltungssoftware wie FastBill oder Lexware Office übernimmt das automatisch.

3
Kunden fragen, ob sie bereits e-Rechnungen erwarten (dieses Jahr)

Viele Auftraggeber fordern schon heute XRechnung — insbesondere öffentliche Stellen und Konzerne. Informiere dich aktiv.

4
Software wählen und einrichten (spätestens Q3 2027)

Wähle eine Software, die §19-konforme XRechnungen ohne Mehrwertsteuerausweis erstellen kann. FastBill und Lexware Office unterstützen beide die Kleinunternehmerregelung.

5
Erste Test-e-Rechnung erstellen und validieren (spätestens Q4 2027)

Erstelle eine Proberechnung und prüfe sie mit dem XRechnung-Validator. Stelle sicher, dass der §19-Hinweistext korrekt erscheint und keine Steuerbeträge ausgewiesen werden.

Gut zu wissen: Als Kleinunternehmer kannst du die Umstellung nutzen, um gleichzeitig deine Buchhaltung zu modernisieren. FastBill kostet ab €9,99/Monat und automatisiert neben e-Rechnungen auch Zahlungsabgleich und Belege — der Aufwand pro Rechnung sinkt deutlich.

Welche Software eignet sich für Kleinunternehmer?

Du brauchst keine teure Lösung. Wichtig ist, dass die Software §19-UStG-Rechnungen korrekt erstellt (ohne MwSt.-Ausweis, mit gesetzlichem Hinweis) und XRechnung-Dateien erzeugen kann. Alle drei empfohlenen Programme können das:

⭐ Empfohlen
sevdesk
ab €8,90/Monat
  • §19-Kleinunternehmer-Modus
  • XRechnung & ZUGFeRD
  • 14 Tage kostenlos testen
14 Tage gratis →
Lexware Office
ab €7,90/Monat
  • §19-Rechnungen korrekt
  • XRechnung & ZUGFeRD
  • 30 Tage kostenlos testen
30 Tage gratis →
FastBill
ab €9,99/Monat (14 Tage kostenlos testen)
  • 14 Tage kostenlos testen
  • XRechnung & ZUGFeRD
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Häufige Fragen von Kleinunternehmern zur e-Rechnung

Muss ich als Kleinunternehmer XRechnung empfangen können?

Ja — seit Januar 2025 gilt die Empfangspflicht für alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer. Du musst in der Lage sein, XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien korrekt entgegenzunehmen und GoBD-konform zu archivieren.

Muss ich als Kleinunternehmer XRechnungen ausstellen?

Nein — Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (§34a UStDV). Du musst also nie e-Rechnungen ausstellen — auch nicht ab 2028. Du kannst aber freiwillig jederzeit zu XRechnung oder ZUGFeRD wechseln, wenn deine Kunden das wünschen.

Meine Kunden sind alle Privatpersonen — gilt die Pflicht trotzdem?

Nein. Die e-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich B2B-Geschäfte im Inland. Wenn du nur an Privatpersonen rechnest, bist du nicht von der Pflicht betroffen und kannst weiterhin PDF-Rechnungen nutzen.

Wie weise ich §19 UStG in einer XRechnung aus?

In der XRechnung wird der Steuersatz mit 0% angegeben und ein steuerrechtlicher Hinweis (z.B. „Kein Steuerausweis gemäß §19 UStG") im Freitext eingetragen. Gute Buchhaltungssoftware übernimmt das automatisch, wenn du die Kleinunternehmerregelung aktivierst.

Brauche ich eine USt-IdNr. für die XRechnung?

Nein. Als Kleinunternehmer reicht deine Steuernummer. Eine USt-IdNr. ist nur nötig, wenn du innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen erbringst — das ist bei den meisten Kleinunternehmern nicht der Fall.

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